Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan/Vorhaben- und Erschließungsplan V 43/11 Furth-Mitte, Engelbertstraße (Demenzkompetenzzentrum Rheinland) der Stadt Neuss
hier: Anpassung nach § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW
Vorlage
61/1311/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag erhebt unter den o. g. Voraussetzungen keinen Widerspruch gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. V43/11 – Furth-Mitte, Engelbertstraße (Demenzkompetenzzentrum Rheinland).

 


Sachverhalt:

Die St. Augustinus Kliniken gGmbH plant die Errichtung und den Betrieb des „Demenzkompetenzzentrums Rheinland“ mit

·                einem Seniorenpflegeheim mit 82 Plätzen,

·                einer Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtung mit 10 Plätzen,

·                einer Tagesklinik mit 15 Plätzen,

·                einer Tagespflegeeinrichtung mit ca. 14 Plätzen,

·                einer Tagesstätte mit 18-20 Plätzen und

·                einem Angebot an ambulant betreutem Wohnen in zwei Gruppen a 8 Wohnungen.

 

Diese Pflegeangebote sollen gemeinsam mit einer Beratungs- und Koordinierungsstelle, einer gerontopsychiatrischen Ambulanz sowie einer Cafeteria in einer baulichen Anlage zusammengefasst werden. Darüber hinaus sollen in der zu errichtenden Einrichtung im Rahmen der geriatrischen Pflege in Zusammenarbeit mit Hochschulen Forschungsvorhaben zu altersbedingten Demenzerkrankungen durchgeführt werden.

 

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Projekt an der Kreuzung Engelbertstraße/Steinhausstraße in Neuss-Furth sollen über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. V 43/11 geschaffen werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst zwei räumliche Teilbereiche:

 

Das eigentliche Demenzkompetenzzentrum Rheinland ist nordöstlich der Steinhausstraße – außerhalb des Landschaftsschutzgebietes – geplant.

Der zweite räumliche Teilbereich umfasst eine Parkplatzfläche südöstlich der Steinhausstraße.

 

 

Nach einem ablehnenden Beschluss durch den Landschaftsbeirat in seiner Sitzung am 10.05.2011 hat der Vorhabenträger in Abstimmung mit der Stadt Neuss alternative Lösungen für die Unterbringung der zum Betrieb des Demenzkompetenzzentrums notwendigen Stellplätze (Personal und Besucher) entwickelt. 38 dieser Stellplätze werden nun in einer Tiefgarage im rückwärtigen Bereich des Zentrums untergebracht.

Die restlichen 32 Stellplätze sollen oberirdisch realisiert werden (s. Anlage 1).

 

Die verkleinerte Planung einer oberirdischen Stellplatzanlage wurde zunächst der Verwaltung in einem Abstimmungsgespräch und darüber hinaus am 21.06.2011 in einem Ortstermin auch Vertretern des Landschaftsbeirates, u. a. Herrn Vorsitzenden Lechner, vorgestellt.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann der kompakten Stellplatzvariante mit 32 Stellplätzen, beidseitig in einer Fahrgasse angeordnet, zugestimmt werden, da diese Variante mit knapp 700 m² versiegelter Fläche aufgrund ihrer Lage in einem topografischen unsensiblen Bereich den geringsten Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet darstellt.

 

Zur Sitzung des Landschaftsbeirates am 12.07.2011 wurde folgender Vorschlag zur Zustimmung vorgelegt:

 

  1. Die Anlage einer Parkplatzanlage für 32 Stellplätze in „kompakter Form“ mit gegenüberliegenden Parkplätzen und Zufahrt von der Steinhausstraße auf Höhe der geplanten Tiefgaragenzufahrt.

 

  1. Die Stadt Neuss verpflichtet sich, die derzeitig als Grabeland genutzten Flächen entsprechend den bauleitplanerischen Festsetzungen in Wald umzuwandeln.

 

In seiner Sitzung am 12.07.2011 hat der Landschaftsbeirat unter den o. g. Voraussetzungen einstimmig beschlossen, keinen Widerspruch gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. V 43/11 der Stadt Neuss zu erheben.

 

Der Kreisausschuss des Rhein-Kreises Neuss empfahl in seiner Sitzung am 20.07.2011 dem Kreistag einstimmig, unter Beachtung der o. g. Planänderungen keinen Widerspruch gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. V 43/11 – Furth-Mitte, Engelbertstraße (Demenzkompetenzzentrum Rheinland) zu erheben.

 

Die unter Ziffer 1, genannte Planänderung ist in die zur Offenlage vorgelegte Planfassung eingearbeitet worden (s. Anlage 2). Eine entsprechende Vereinbarung zu Ziffer 2. zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Neuss ist in Vorbereitung.