Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt folgende Änderung des § 3 der Nutzungs- und Entgeltordnung mit Wirkung zum 01.05.2012:
§ 3
Entgelte
1. Für das Kulturzentrum Sinsteden wird folgender Eintritt erhoben:
Erwachsene 4,00 Euro
Kinder, Jugendliche, Inhaber der Juleica (Jugendleiterausweis),
Ehrenamtskarteninhaber und Schwerbehinderte 1,50 Euro
Kinder und Jugendliche bei Vorlage der Familienkarte 1,00 Euro
Familien 7,00 Euro
Familien (bei Vorlage der Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss) 6,00 Euro
Gruppen von mindestens 6 Personen pro Person 3,00 Euro
Museumspädagogische Führungen pro Schüler 1,00 Euro
Jahreskarte 24,00 Euro
Familienjahreskarte 30,00 Euro
Für Kinder unter 6 Jahren ist der Eintritt frei.
Freien Eintritt hat nachstehender Personenkreis gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises:
· Mitglieder des Deutschen Museumsbundes,
· Mitglieder des Internationalen Museumsverbandes (ICOM),
· Mitglieder des Fördervereins des Kulturzentrums Sinsteden.
An jedem Mittwoch sowie an jedem 1. Samstag im Monat erhalten alle Besucherinnen und Besucher, die ihren Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss haben, freien Eintritt in das Kulturzentrum Sinsteden. Für den Nachweis der vorgenannten Voraussetzungen ist die Vorlage eines aktuellen Personalausweises, Kinderausweises oder eines vom Rhein-Kreis Neuss ausgestellten Ausweises erforderlich.
Bei Gruppenführungen – bis maximal 30 Personen - durch Mitarbeiter des Kulturzentrums wird zusätzlich zum Eintritt ein Entgelt von 30,00 Euro erhoben.
2. Für die Beförderung zum Kulturzentrum - zur Teilnahme an museumspädagogischen Veranstaltungen - mit dem vom Kulturzentrum Sinsteden gestellten Bus wird ein Entgelt von 2,00 Euro pro Person erhoben.
3. Der Eintritt für besondere Aktionen im Rahmen des Kulturzentrums Sinsteden wird im Einzelfall durch Aushang bekannt gemacht und ersetzt in diesem Fall das normale Entgelt.
4. In den Schulsommerferien werden die Eintrittspreise für Jugendliche und Inhaber der Juleica um 50% reduziert.
Sachverhalt:
Seit Inkrafttreten der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum in Zons zum 01.05.2011 ist der Eintritt in das Kreismuseum an jedem Mittwoch sowie an jedem 1. Samstag im Monat für alle Besucherinnen und Besucher, die ihren Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss haben, frei. Für den Nachweis der vorgenannten Voraussetzungen ist die Vorlage eines aktuellen Personalausweises, Kinderausweises oder eines vom Rhein-Kreis Neuss ausgestellten Ausweises ausreichend.
Diese Regelung ist im Kreismuseum in Zons auf eine große Resonanz gestoßen und wird sehr gut angenommen. Dies zeigen auch die Besucherzahlen an den eintrittsfreien Tagen.
Es ist beabsichtigt, diese Regelung zukünftig auch für das Kulturzentrum Sinsteden zu übernehmen. Darüber hinaus sollen die Eintritte für das Kulturzentrum an die Eintritte des Kulturzentrums Zons angepasst werden sowie die Jahreskarte und Familienjahreskarte und die Vergünstigung von Ehrenamtskarteninhabern eingeführt werden, damit eine einheitliche Regelung für die Kulturzentren des Kreises gilt.
Der Kulturausschuss hat die Empfehlung an den Kreistag zur Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung zum 01.05.2012 in seiner Sitzung am 14.02.2012 einstimmig beschlossen.
Entgelte des Kulturzentums
Sinsteden
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seit dem 01.01.2009
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ab dem 01.05.2012
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Kinder
bis 6 Jahre
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Eintritt frei
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Eintritt frei
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Kinder,
Jugendliche, Inhaber der Juleica (Jugendleiterkarte), Schwerbehinderte und
Inhaber von Ehrenamtskarten
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1,00 Euro
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1,50 Euro
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Kinder
und Jugendliche bei Vorlage der Familienkarte
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1,00 Euro
|
1,00 Euro
|
Erwachsene
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3,00 Euro
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4,00 Euro
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Familien
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6,00 Euro
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7,00 Euro
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Familien
(bei Vorlage der Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss)
|
5,00 Euro
|
6,00 Euro
|
Führungen
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30,00 Euro
|
30,00 Euro
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Gruppen
ab 6 Personen pro Person
|
2,50 Euro
|
3,00 Euro
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Veranstaltungen
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verschieden
|
verschieden
|
Museumspädagogische
Führungen pro Schüler
|
1,00 Euro
|
1,00 Euro
|
Busnutzung
pro Schüler
|
2,00 Euro
|
2,00 Euro
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Jahreskarte
|
-
|
24,00 Euro
|
Familienjahreskarte
|
-
|
30,00 Euro
|
Seitens der Verwaltung wird daher folgende Änderung des § 3 der Nutzungs- und Entgeltordnung zum 01.05.2012 vorgeschlagen (die Änderungen sind unterstrichen):
§ 3
Entgelte
1. Für das Kulturzentrum Sinsteden wird folgender Eintritt erhoben:
Erwachsene 4,00 Euro
Kinder, Jugendliche, Inhaber der Juleica (Jugendleiterausweis),
Ehrenamtskarteninhaber und Schwerbehinderte 1,50 Euro
Kinder und Jugendliche bei Vorlage der Familienkarte 1,00 Euro
Familien 7,00 Euro
Familien (bei Vorlage der Familienkarte des
Rhein-Kreises Neuss) 6,00 Euro
Gruppen von mindestens 6 Personen pro Person 3,00 Euro
Museumspädagogische Führungen pro Schüler 1,00 Euro
Jahreskarte 24,00 Euro
Familienjahreskarte 30,00 Euro
Für Kinder unter 6 Jahren ist der Eintritt frei.
Freien Eintritt hat nachstehender Personenkreis gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises:
· Mitglieder des Deutschen Museumsbundes,
· Mitglieder des Internationalen Museumsverbandes (ICOM),
· Mitglieder des Fördervereins des Kreislandwirtschaftsmuseums.
An
jedem Mittwoch sowie an jedem 1. Samstag im Monat erhalten alle Besucherinnen
und Besucher, die ihren Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss haben, freien Eintritt in
das Kulturzentrum Sinsteden. Für den Nachweis der vorgenannten Voraussetzungen
ist die Vorlage eines aktuellen Personalausweises, Kinderausweises oder eines
vom Rhein-Kreis Neuss ausgestellten Ausweises erforderlich.
Bei Gruppenführungen – bis maximal 30 Personen - durch Mitarbeiter des Kulturzentrums wird zusätzlich zum Eintritt ein Entgelt von 30,00 Euro erhoben.
2. Für die Beförderung zum Kulturzentrum - zur Teilnahme an museumspädagogischen Veranstaltungen - mit dem vom Kulturzentrum Sinsteden gestellten Bus wird ein Entgelt von 2,00 Euro pro Person erhoben.
3. Der Eintritt für besondere Aktionen im Rahmen des Kulturzentrums Sinsteden wird im Einzelfall durch Aushang bekannt gemacht und ersetzt in diesem Fall das normale Entgelt.
4. In den Schulsommerferien werden die Eintrittspreise für Jugendliche und Inhaber der Juleica um 50% reduziert.