Betreff
Abfallwirtschaftsbilanz 2011
Vorlage
68/1880/XV/2012
Art
Bericht

Die Kreise und kreisfreien Städte (Vorhaltung Entsorgungsanlagen) sowie die kreisangehörigen Gemeinden (Einsammlung und Transport) sind als öffentlich - rechtliche Entsorgungsträger gemäß § 15 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) verpflichtet, die in ihrem Gebiet angefallenen überlassungspflichtigen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle) zu entsorgen.

 

Um einen besseren Überblick über die Abfallmengenentwicklung im Rhein-Kreis Neuss zu erhalten, werden in den Darstellungen neben den Mengenangaben für das Jahr 2011 auch die der Jahre 2010 und 2009 aufgeführt.


1.     Entwicklung der Hausmüllmengen (incl. DSD)

Die Entwicklung der Hausmüllmengen einschließlich der getrennt gesammelten Wertstoffmengen ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Die Gesamtmenge aus dem Hausmüllbereich hat sich im Vergleich zu 2010 nur unwesentlich verändert.

Nennenswerte Abweichungen zu 2010 weisen die Einzelfraktionen
Pappier/Pappe (+ 7 %) sowie der Elektro-Schrott (- 24 %) auf.

Der Anstieg beim Altpapier ist darauf zurückzuführen, dass in 2011 in der Gemeinde Rommerskirchen keine gewerbliche Sammlung mehr durchgeführt wurde, sondern die eingesammelten Mengen wieder dem Kreis überlassen wurden.

Der deutliche Rückgang bei dem von den Städten und Gemeinden separat eingesammelten Elektroschrott  dürfte hauptsächlich in einer immer stärkeren Beraubung der zur Abholung durch die Kommunen bereitgestellten Altgeräte begründet liegen. Der nach wie vor hohe Altmetallpreis motiviert zahlreiche illegal handelnde Einsammler zu dieser unzulässigen Beraubung.

Neben den kommunal eingesammelten Altgeräten werden an der Sammelstelle an der WSAA Neuss auch haushaltsübliche Altgeräte aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben sowie öffentlichen Einrichtungen zurückgenommen. In 2011 lag diese Menge bei 119 t. Mit den Altgeräten, die über die Kleinanlieferstationen erfasst wurden (832 t), ergibt sich somit eine Gesamtmenge an Elektronikschrott von 1.884 t, was umgerechnet in etwa 4,3  kg pro Einwohner bedeutet. Die im Elektro- und Elektronikgesetz formulierte Zielvorgabe von 4 kg pro Einwohner und Jahr wird somit im Rhein-Kreis Neuss erreicht.

Leicht zurückgegangen ist auch die Menge der an den Kleinanlieferstationen angelieferten Mengen (s. Anlage 2)


2.     Entwicklung der sonstigen Abfälle

Einen Überblick über die Entwicklung der sonstigen Abfallarten zeigt Anlage 3.

Bei den Gewerbeabfällen ist ein Anstieg von ca. 6 % zu verzeichnen, wogegen die Menge aus der Bauwirtschaft um fast 10 % gesunken ist..

Angestiegen um 9 %  ist auch die an der Kompostierungsanlage Korschenbroich angelieferte Menge an Grünabfällen. Die Menge der sonstigen Siedlungsabfälle (Klärschlämme, Sieb- und Rechenrückstände, Straßenkehricht etc.) ist konstant geblieben.


3.     Ein- und Ausgänge WSAA



























Aus den der  Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage (WSAA) auf der Deponie Neuss zugeführten Restabfällen werden mit Hilfe modernster Sortier- und Behandlungstechnik noch stofflich sowie energetisch verwertbare Bestandteile abgetrennt, sodass die der Müllverbrennung zugeführte Menge deutlich verringert werden kann.

Aus den dem Kreis überlassenen und der WSAA zugeführten Abfällen konnten durch Sortierung und Behandlung somit noch 33.846 t dem Restmüll entzogen und verwertet werden. Mit den direkt verwerteten Abfällen (99.454 t, s. Anlage 2) ergibt sich somit eine Gesamt-Verwertungsmenge von 133.300 t, was eine Quote von fast
48 % bedeutet. Die Differenzmenge zwischen Eingang und Ausgang der WSAA ergibt sich zum einen aus dem Rotteverlust aus der biologischen Behandlung des Hausmülls und zum anderen dadurch, dass die Abfall- und Wertstofflager nicht vollständig zum Stichtag 31.12. geleert waren.

Neben den 105.920 t nicht mehr verwertbaren Restabfällen aus der WSAA wurden weitere 18.666 t Abfälle der Müllverbrennung zugeführt. Bei dieser Menge handelt es sich um Abfälle, die aufgrund ihrer Zusammensetzung und Eigenschaften nicht in der WSAA behandelt wurden. Zu nennen sind hier beispielsweise Klärschlämme sowie Abfälle aus Krankenhäusern und Altenheimen. Insgesamt verbrannt wurden in 2011 somit 124.586 t.


4.     Deponierte Mengen

Deponiert werden dürfen nur noch solche Abfälle, die weniger als 5 % brennbare Bestandteile enthalten. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Bauabfälle wie Asbestzementplatten und mineralische Dämmwolle. Auf der Deponie Neuss wurden 2011 insgesamt  3.614 t an Abfällen abgelagert. 2010 waren es 4.357 t.

   

5.   Schadstoffmengen

Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises können schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen an den in den einzelnen Städten und Gemeinden regelmäßig eingesetzten Schadstoffmobilen (kostenlos) sowie an den Privatanlieferstationen auf den Deponien Neuss-Grefrath sowie Grevenbroich-Neuenhausen abgeben.


 

2009

2010

2011

Schadstoffmobil

255 t

253 t

269 t

Kleinanlieferstationen

218 t

183 t

212 t

Summe

473 t

436 t

481

 


Aus vorstehender Tabelle ist zu erkennen, dass die Menge, die über das Schadstoffmobil und an den Privatanlieferstationen eingesammelt wurde, um ca. 10 % gestiegen ist.


Für vergleichbare Abfälle aus dem Kleingewerbe, öffentlichen Einrichtungen und Arztpraxen hat der Rhein-Kreis Neuss ein Gewerbeschadstoffmobil eingesetzt. Ca. 90 % der Nutzer sind Ärzte bzw. medizinische Einrichtungen. Die Erfassung der Abfälle in den Praxen erfolgt mittels spezieller Abfallgefäße. Die Entsorgungskosten werden nicht nach dem Gewicht, sondern nach Volumen und Anzahl der genutzten Behältnisse berechnet.



 

2009

2010

2011

Gewerbe u. öffentl. Einrichtungen

20 t

13 t

14 t

Arztpraxen

Anzahl Gefäße:

1.308

Gesamtvolumen:

64 m³

Anzahl Gefäße:

1.345

Gesamtvolumen:

66 m³

Anzahl Gefäße:

1.270

Gesamtvolumen:

61 m³