Betreff
Betriebssatzung der Rhein-Kreis Neuss Kliniken
Vorlage
III/1906/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Kreistag beschließt, den vorgelegten weiterentwickelten Entwurf der Betriebssatzung der Rhein-Kreis Neuss Kliniken.

 

 

 


Sachverhalt:

Mit Beschluss Nr. 39 vom 14. Juni 2011 hat der Krankenhausausschuss die Geschäftsleitung beauftragt die weitere Entwicklung der Betriebssatzung der Rhein-Kreis Neuss Kliniken und der Dienstanweisung für die Betriebsleitung auf der Basis der vorgelegten Entwürfe vorzunehmen.

Im Zuge der organisatorischen Entwicklung der Rhein-Kreis Neuss Kliniken wird sowohl die Betriebssatzung der Rhein-Kreis Neuss Kliniken als auch die Dienstanweisung für die Betriebsleitung angepasst. Die verbindliche Auskunft des zuständigen Finanzamtes insbesondere zu § 4 der Betriebssatzung liegt vor. Das Finanzamt Grevenbroich erteilt die verbindliche Auskunft, dass der vorgelegte Entwurf der Betriebssatzung alle Anforderungen des § 60 Abs. 1 der Abgabenordnung erfüllt.

 

Der Krankenhausausschuss wird sich in der Sitzung am 04.06.2012 mit diesem Punkt befassen und eine Empfehlung für den Kreistag beschließen. Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung des Kreistages berichtet.