Beschlussempfehlung:
Der
Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte Fortschreibung des
Bedarfsplans für Tageseinrichtungen zustimmend zur Kenntnis.
Im Sinne des § 19
KiBiz bildet dies die Grundlage der Jugendhilfeplanung, in deren Rahmen die
Verwaltung beauftragt wird, Gruppenformen und Betreuungszeiten festzusetzen.
Darüber hinaus
wird das Jugendamt beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des
Kindergartenbedarfsplanes festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit
der Stadt Korschenbroich und den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen sowie den
freien Trägern abzustimmen und umzusetzen.
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den im Bedarfsplan dargestellten Ausbau der Plätze
für Kinder U3 zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur
Umsetzung, vorbehaltlich der Beteiligung des Landes im Sinne des § 21 Abs. 8
KiBiz.
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die im Bedarfsplan dargestellte Unterversorgung im
Bereich der Kinder über 3 Jahre zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
Ø mit der Stadt Korschenbroich Planungs- und
Umsetzungsgespräche über die Einrichtung von insgesamt zwei Kindergartengruppen
(ab 3 Jahre), jeweils eine in Kleinenbroich und eine im Bereich Korschenbroich
/ Herrenshoff, zu führen
Ø sowie mit der Gemeinde Jüchen entsprechende
Planungs- und Umsetzungsgespräche für die Errichtung einer Zwei-Gruppen
Einrichtung für Kinder von 2 bis 6 Jahren zu führen.
Sachverhalt:
Als Anlage 1
liegt die Fortschreibung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen für die Stadt
Korschenbroich und für die Gemeinden Jüchen
und Rommerskirchen 2012/2013 vor. Die Verwaltung wird hierzu in der Sitzung
vortragen.