Betreff
Kommunale Koordinierung im Rahmen des neuen Übergangssystems Schule - Beruf
Vorlage
40/2543/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung wird beauftragt, Erfahrungen der Referenzkreise einzuholen und eine Vereinbarung zur kommunalen Koordinierung mit dem Land vorzubereiten.

 


Sachverhalt:

A. Ausgangslage

Im November 2011 haben die Partner im Ausbildungskonsens des Landes Nordrhein-Westfalen die Einführung eines „Neuen Übergangssystems Schule - Beruf NRW“ beschlossen.

Ziel ist es, mittelfristig allen jungen Frauen und Männern, die ausbildungsfähig und -willig sind, eine verbindliche Ausbildungsperspektive zu geben. Damit soll der Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf nachhaltig verbessert und die unübersichtliche Vielzahl von Aktivitäten im Übergang Schule / Beruf gebündelt und in ein verbindliches, flächendeckendes, transparentes, nachhaltiges und geschlechtersensibles System der Berufs- und Studienorientierung überführt werden. Dabei sollen die Kreise und kreisfreien Städte in ihrem Zuständigkeitsbereich die kommunale Koordinierung des Übergangssystems übernehmen.

 

Eingeführt wurde das System zunächst in sieben Referenzkommunen (Städteregion Aachen, Stadt Bielefeld, Kreis Borken, Stadt Dortmund, Stadt Mülheim an der Ruhr, Rheinisch-Bergischer Kreis und Kreis Siegen-Wittgenstein). Bis zum Ende 2012 sind ca. weitere 20 Kommunen hinzugekommen. In 2013 sollen weitere Kreise und kreisfreie Städte in NRW hinzukommen. In 2014 sollen Schulen successive eingebunden werden, so dass die flächendeckende Umsetzung aller Elemente und Maßnahmen ab dem Schuljahr 2017/2018 erwartet wird.

 

Zur Finanzierung des neuen Übergangssystems überführt das Land bestehende Förderangebote zur Berufsorientierung in das neue Übergangssystem. Davon betroffen ist zum Beispiel das Projekt STARTKLAR - MIT PRAXIS FIT FÜR DIE AUSBILDUNG IN NRW.

Im Übrigen wird die kommunale Koordinierung vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und aus Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) per Anteilsfinanzierung (50%) der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben gefördert. Dabei sind förderungsfähig: eine Leitungsstelle bis E 14, drei weitere Vollzeitstellen bis E 12 und Sachausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 15.600,00 € pro Jahr und Vollzeitstelle.

 

Das Umsetzungskonzept umfasst die Handlungsfelder:

 

1.    gezielte Berufs- und Studienorientierung in allen allgemeinbildenden Schulen

2.    klare Strukturierung des Übergangs von Schule in Ausbildung

3.    Steigerung der Attraktivität des dualen Systems sowie die

4.    Kommunale Koordinierung des Übergangssystem

 

Im April des Jahres 2012 wurden seitens der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (GiB NRW) Informationsveranstaltungen zur kommunalen Koordinierung im „Neuen Übergangssystem Schule - Beruf in NRW“  in Düsseldorf und Dortmund durchgeführt. Am 14.05.2012 wurde das neue Übergangssystem den Schuldezernenten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vorgestellt. Im Schulausschuss des Rhein-Kreises Neuss wurde am 21.05.2012 der Bericht der Verwaltung zum neuen Übergangssystem zur Kenntnis genommen.

B. Definitionen

 

1. Berufs- und  Studienorientierung

Eine flächendeckende Einführung einer nachhaltigen, geschlechtersensiblen und systematischen Berufs- und Studienorientierung soll dem Ziel dienen, Jugendliche zu reflektierten Berufs- und Studienwahlentscheidungen zu führen und realistische Ausbildungsperspektiven im Anschluss an die allgemeinbildende Schule zu entwickeln. Dazu wurden Standardelemente entwickelt, die systematisch, beginnend ab der Jahrgangsstufe 8 bis hinein in eine Ausbildung bzw. alternative Anschlusswege, definiert sind.

Der Prozess gliedert sich in:

 

-       begleitende Beratungen (in Schule durch BA und andere, der Eltern),

-       schulische Strukturen (Curricula, Studien- und Berufswahlkoordinatoren, Berufsorientierungsbüros),

-       Portfolioinstrument,

-       Potenzialanalyse und Kompetenzfeststellung,

-       Praxisphasen und ihre Verbindungen mit Unterricht,

-       koordinierte Gestaltung des Übergangs incl. Übergangsempfehlung.

 

2. Übergangssystem Schule - Ausbildung

Die Angebote im Übergang von der allgemeinen bildenden Schule in Ausbildung sollen den Fachkräftenachwuchs sichern und gleichzeitig eine verbindliche Ausbildungsperspektive schaffen. Dazu werden:

 

-       Angebote mit weitgehend identischen Zielgruppen zusammengeführt (Werkstattjahr und Jugendwerkstätten),

-       Angebote am Berufskolleg reduziert und neu strukturiert,

-       übersichtliche Angebotsstrukturen mit klarer Zielgruppenzuordnung allen Beteiligten zur Verfügung gestellt

-       Übergangsempfehlungen etabliert

-       ein Abgleich von Maßnahmenangebot und -nachfrage systematisiert.

 

3. Attraktivität des dualen Systems

Um die Attraktivität der dualen Ausbildung bei Eltern und Jugendlichen aller Schulformen zu erhöhen, soll eine gemeinsame Strategie entwickelt werden.

Verschiedene Maßnahmen werden dazu erarbeitet und umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt zum Beispiel

 

-       durch Veranstaltungen und Maßnahmen, bei denen Multiplikatoren, Eltern, Schülerinnen und Schüler informiert werden sowie

-       über jugendspezifische Kommunikationsmedien.
Hierzu soll die Möglichkeit, gleichzeitig mit der dualen Ausbildung die Fachhochschulreife zu erwerben, flächendeckend ausgebaut und die Möglichkeit, beruflich erworbene Kompetenzen auf Studiengänge anzurechnen, systematisch weiterverfolgt werden.

 

4. Kommunale Koordinierung

Ziel der kommunalen Koordinierung ist es, ein nachhaltiges systematisches Übergangssystem Schule - Beruf anzustoßen, notwendige Abstimmungsprozesse zu organisieren und zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung und dem gezielten Abbau der unübersichtlichen Maßnahmenvielfalt beizutragen.

Die Zuständigkeiten der bisherigen Partner im Prozess sollen dabei bestehen bleiben.

 

Im Rahmen der kommunalen Koordinierung ist es Aufgabe der Kommune, mit den regionalen Partnern ein gemeinsames Verständnis über das Zusammenwirken der Zuständigkeiten zu erreichen, Rollen zu klären, Absprachen und Vereinbarungen zu treffen und deren Einhaltung nachzuhalten.


Damit ist es Aufgabe der kommunalen Koordinierung:

 

-       die im Ausbildungskonsens vertretenden Partner und darüber hinaus die für das Übergangssystem relevanten Akteure zu beteiligen,

-       diesen gegenüber initiativ zu werden und damit für die Zielsetzung, Absprachen und Regeln und die Zusammenarbeit zwischen den Partnern zu sorgen, Schnittstellen zu optimieren und Entwicklungsprozesse anzustoßen.

-       Außerdem werden gemeinsam mit den jeweiligen Partnern Verabredungen getroffen, für die Umsetzung und Wirksamkeit der angestoßenen Prozesse aber auch deren Qualitätssicherung und -entwicklung.

 

C. Aufgabenbestimmung

 

Aufgabe des Rhein-Kreises Neuss im Rahmen der kommunalen Koordinierung ist es, den Prozess der Verständigung über die Zuständigkeiten und Rollen der Akteure zu moderieren, in dem Absprachen getroffen und deren Wirksamkeit nachgehalten wird.

 

Im Rahmen der eigenen Zuständigkeit in den Politikfeldern Bildung, Jugend und Arbeit/Soziales gewährleistet der Rhein-Kreis Neuss die erforderlichen Absprachen über Zielsetzung und Verfahren. Dabei werden die vorhandenen Strukturen gezielt in die Prozesse eingebunden. Akteure sind insbesondere die Städte und Gemeinden als Schulträger, die Schulen, die Schulaufsicht, die Agentur für Arbeit, das Job-Center, Kammern, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, die Jugendhilfe, die RAA bzw. das Kommunale Integrationszentrum, Integrationsfachdienste und ähnliche.

Die Verabredungen zwischen den jeweiligen Partnern und die Kontrolle ihrer Wirksamkeit werden durch den Rhein-Kreis Neuss koordiniert.