Beschlussempfehlung:
Der
Gemeinde Rommerskirchen wird zum Kauf des Gebäudes Stephanusstr. 12 in
Hoeningen bei einem Kaufpreis von 240.000,00 € ein Zuschuss von jeweils 40.000,00
€ in den Jahren 2008, 2009 und 2010 zur Weiterführung des 2gruppigen
Kindergartens gewährt. Die Mittel stehen im Produktplan 060 361 010 für 2008
zur Verfügung und sind im Haushaltsentwurf 2009 eingeplant. Die Mittelgewährung
steht unter dem Vorbehalt der Verabschiedung der Haushalte 2009 und 2010.
Sachverhalt:
Förderung des
Kaufs des Kindergartens „Kleine Strolche“ in Rommerskirchen – Hoeningen durch
die Gemeinde Rommerskirchen
Die
katholische Kirchengemeinde St. Stephanus Hoeningen hat bis zum 31.12.2007 den
Kindergarten St. Stephanus in Hoeningen betrieben. Im Rahmen von
Einsparungsbeschlüssen des Erzbistums in Köln konnte die Kirchengemeinde den
Kindergarten nicht weiter betreiben. Zur Sicherung des Fortbestands der
Kindertageseinrichtung entschloss sich die Gemeinde Rommerskirchen zur
Übernahme der Trägerschaft und des vorhandenen Personals zum 01.01.2008. Nach
schwierigen Verhandlungen mit dem Erzbistum konnte der Fortbestand des
Kindergartens durch den Kauf des Gebäudes durch die Gemeinde Rommerskirchen
sichergestellt werden.
Die
Gemeinde Rommerskirchen verpflichtet sich im Kaufvertrag zu einer Zahlung in
Höhe von 240.000,00 €, zahlbar in 3 gleichen Raten in den Jahren 2008, 2009 und
2010 und beantragt einen Zuschuss zum Kauf des Gebäudes durch das
Kreisjugendamt.
Entsprechend
dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses ist der Zuschuss auf 50 % des
Kaufpreises festzusetzen. Eine Förderung
mit Landesmitteln ist ausgeschlossen.