Betreff
Förderung des Kaufs der Kindertageseinrichtung "kleine Strolche" in Hoeningen
Vorlage
51/376/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Gemeinde Rommerskirchen wird zum Kauf des Gebäudes Stephanusstr. 12 in Hoeningen bei einem Kaufpreis von 240.000,00 € ein Zuschuss von jeweils 40.000,00 € in den Jahren 2008, 2009 und 2010 zur Weiterführung des 2gruppigen Kindergartens gewährt. Die Mittel stehen im Produktplan 060 361 010 für 2008 zur Verfügung und sind im Haushaltsentwurf 2009 eingeplant. Die Mittelgewährung steht unter dem Vorbehalt der Verabschiedung der Haushalte 2009 und 2010.

 


Sachverhalt:

 

Förderung des Kaufs des Kindergartens „Kleine Strolche“ in Rommerskirchen – Hoeningen durch die Gemeinde Rommerskirchen

 

Die katholische Kirchengemeinde St. Stephanus Hoeningen hat bis zum 31.12.2007 den Kindergarten St. Stephanus in Hoeningen betrieben. Im Rahmen von Einsparungsbeschlüssen des Erzbistums in Köln konnte die Kirchengemeinde den Kindergarten nicht weiter betreiben. Zur Sicherung des Fortbestands der Kindertageseinrichtung entschloss sich die Gemeinde Rommerskirchen zur Übernahme der Trägerschaft und des vorhandenen Personals zum 01.01.2008. Nach schwierigen Verhandlungen mit dem Erzbistum konnte der Fortbestand des Kindergartens durch den Kauf des Gebäudes durch die Gemeinde Rommerskirchen sichergestellt werden.

Die Gemeinde Rommerskirchen verpflichtet sich im Kaufvertrag zu einer Zahlung in Höhe von 240.000,00 €, zahlbar in 3 gleichen Raten in den Jahren 2008, 2009 und 2010 und beantragt einen Zuschuss zum Kauf des Gebäudes durch das Kreisjugendamt.

Entsprechend dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses ist der Zuschuss auf 50 % des Kaufpreises  festzusetzen. Eine Förderung mit Landesmitteln ist ausgeschlossen.