Beschlussempfehlung:
Die Mitglieder der Verbandsversammlung
werden angewiesen, für die laufende Wahlperiode für nachfolgend genannte
Funktionen folgende Personen vorzuschlagen und zu wählen:
a) zum
Vorsitzenden der - der vom Rhein-Kreis Neuss
Verbandsversammlung Vorgeschlagene
b) zum
Stellvertreter des Vorsitzenden - der von der Stadt Neuss
der
Verbandsversammlung Vorgeschlagene
Sachverhalt:
Nach § 6 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes wählt die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Sie dürfen nicht der Vertretung desselben Verbandsmitgliedes angehören.
Für die laufende Wahlperiode ist der Vorsitzende aus den vom Rhein-Kreis Neuss entsandten Verbandsversammlungsmitgliedern zu wählen.