Betreff
Bericht zur Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft
Berichtszeitraum Dezember 2013/Januar 2014
Vorlage
61/2899/XV/2013
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft Dezember 2013/Januar 2014 zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

  1. Energiewirtschaft

 

1.1        Workshop Kriterienkatalog Konverterstandort

 

Am 04.12.2013 fand im Dorint-Hotel in Neuss der Workshop zur Standortsuche des nördlichen Konverters für das Projekt Ultranet statt. Im Rahmen des Workshops wurde der Entwurf des Kriterienkatalogs vorgestellt und mit den Vertretern etwaiger Standortkommunen im Suchraum diskutiert. Die Amprion GmbH hat zwischenzeitlich eine Dokumentation über den Workshop erstellt und dem Rhein-Kreis Neuss vorgelegt. Diese ist dem Bericht zur Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft als Anlage beigefügt.

 

 

 

Braunkohlenplanung

 

  1. 5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Kraftwerkstandort Bergheim-Niederaußem

 

Mit Schreiben vom 09.12.2013 hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass die 5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln von der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalens im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht worden ist. Die Änderung des Regionalplans war durch die Planung des Kraftwerkes BOA Plus am Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim erforderlich geworden.


 

  1. Braunkohlentagebau Garzweiler II

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

 

Mit Urteil vom 17.12.2013 hat der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts den Braunkohlentagebau Garzweiler II gebilligt. Die behördliche Zulassung des Vorhabens ist nach Auffassung der Richter verfassungsgemäß. Auch sah das Gericht keinen Anlass die energiepolitische Entscheidung Nordhein-Westfalens zu beanstanden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil jedoch den Rechtsschutz von Bürgern gestärkt. Bereits im Zulassungsverfahren müssen Behörden künftig auch die privaten Belange betroffener Bürger in einer Gesamtabwägung berücksichtigen und Klagemöglichkeiten einräumen. Geklagt hatten die Umweltschutzorganisation BUND und ein von Umsiedlung betroffener Bürger.