Vorlage
50/2965/XV/2014
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat turnusmäßig den 4. Bericht über die Arbeit der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation für den Zeitraum vom 01.07.2010 bis 30.06.2013 vorgelegt.

 

Gemäß § 23 Abs. 1 SGB IX sind in allen Kreisen und kreisfreien Städten Gemeinsame Servicestellen einzurichten.

Die Gemeinsame Servicestelle im Rhein-Kreis Neuss ist organisatorisch bei der AOK Rheinland / Hamburg angesiedelt. Über deren Arbeit wurde bereits in der 9. Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschuss am 24.11.2011 berichtet.

 

Die Zusammenarbeit aller Rehabilitationsträger funktioniert im Rhein-Kreis Neuss reibungslos und effektiv.

 

Der Bericht der BAR wird zur Lektüre empfohlen und ist unter folgendem Link abrufbar.

 

http://www.bar-frankfurt.de/68.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=372&cHash=9dd6c2dcffa4aeafcfb01f6407678828