Sachverhalt:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
(BAR) hat turnusmäßig den 4. Bericht über die Arbeit der Gemeinsamen
Servicestellen für Rehabilitation für den Zeitraum vom 01.07.2010 bis
30.06.2013 vorgelegt.
Gemäß § 23 Abs. 1 SGB IX sind in allen Kreisen und
kreisfreien Städten Gemeinsame Servicestellen einzurichten.
Die Gemeinsame Servicestelle im Rhein-Kreis Neuss
ist organisatorisch bei der AOK Rheinland / Hamburg angesiedelt. Über deren
Arbeit wurde bereits in der 9. Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschuss am
24.11.2011 berichtet.
Die Zusammenarbeit aller Rehabilitationsträger
funktioniert im Rhein-Kreis Neuss reibungslos und effektiv.
Der Bericht der BAR wird zur Lektüre empfohlen und
ist unter folgendem Link abrufbar.