Betreff
Bericht über die Arbeit des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde in seiner VIII. Wahlperiode
Vorlage
68/3055/XV/2014
Aktenzeichen
68.4-10.04-VIII
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Beirat nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Die VIII. Wahlperiode des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde begann 2009 und endet jetzt im Jahr 2014. Sie entspricht der XV. Wahlperiode des Kreistages.

Vorsitzender des Beirates war und ist in dieser Wahlperiode durchgehend Herr Rainer Lechner, der in der 1. Sitzung der Wahlperiode einstimmig gewählt wurde. Er übt sein Amt als Vorsitzender nunmehr ununterbrochen seit 29 Jahren aus, zuvor 6 Jahre als stellvertretender Vorsitzender. Rainer Lechner ist heute das letzte, noch amtierende Mitglied der erstmaligen Gründung des Beirates im Jahr 1975 und blickt dem entsprechend auf eine Beiratstätigkeit von 39 Jahren zurück.

Stellvertretender Vorsitzender war und ist Herr Karl-Georg Klauth, der ebenfalls in der 1. Sitzung des Beirates einstimmig gewählt wurde.

 

Eine Nachwahl wurde in einem Fall erforderlich. Für Herrn Frank Reifert, der die Wahl nicht annahm, wurde Herr Ulrich Bachmann als stellvertretendes Beiratsmitglied für den Naturschutzbund Deutschland gewählt.

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde beschäftigte sich in seiner VIII. Wahlperiode in 13 Sitzungen (einschl. der heutigen) mit Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Rhein-Kreis Neuss.

 

In der Hauptsache standen von der Unteren Landschaftsbehörde beabsichtigte Befreiungen nach den §§ 67 Abs. 1 BNatSchG, 69 Abs. 1 LG NRW, die Anpassung der Landschaftspläne an beabsichtigte kommunale Bauleitplanung nach § 29 LG NRW und Änderungen der Landschaftspläne zur Entscheidung an, daneben Stellungnahmen zu Planungen, in Änderungsverfahren von Rechtsverordnungen nach dem Reichsnaturschutzgesetz, Unterschutzstellung von besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft und verschiedene Geschäftsordnungsentscheidungen.

 

Bis einschließlich der 12. Sitzung fasste der Beirat seine Beschlüsse zu rund 93 % einstimmig.

 

Für die Diskussion der Pflege kommunaler Grünflächen bildete der Beirat eine Arbeitsgruppe, die sich mit diesem Thema in zwei Sitzungen beschäftigte.

 

Zwischen den Sitzungen des Beirates wurde der Vorsitzende in insgesamt 203 Fällen seitens der Verwaltung nach § 11 Abs. 2, 7 LG NRW zu Entscheidungen der Unteren Landschaftsbehörde beteiligt, die keinen Aufschub duldeten. Es handelte sich hierbei in aller Regel um Vorhaben und Planungen mit geringfügigeren Auswirkungen, in denen ein Aufschieben der Entscheidung der Unteren Landschaftsbehörde bis zur nächsten Sitzung des Beirates aus Gründen der Verfahrenszeiträume nicht vertretbar gewesen wäre. Hierbei handelt es sich nur um den Teil der Fälle, in denen eine Befreiung von der Unteren Landschaftsbehörde tatsächlich beabsichtigt wurde. Insgesamt wurde die Untere Landschaftsbehörde von 2009 bis heute in rd. 1.500 Fällen von Eingriffen in Natur und Landschaft tätig, darunter 474 Fälle beantragter Befreiung.