Betreff
Novellierung des Rettungsgesetzes NRW
Vorlage
32/3149/XV/2014
Art
Bericht

Sachverhalt:

Die Verwaltung hatte in der Sitzung des Ausschusses am 15.01.2013 ausführlich über die angestrebte Novellierung des Rettungsgesetzes NRW berichtet. Der vom Vorstand des Landkreistages NRW in seiner Sitzung am 20.09.2011 erstellte diesbezügliche Forderungskatalog ist nochmals als Anlage beigefügt.

 

Da die Frage der Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen einen Kernpunkt der angestrebten Novelle des Rettungsgesetzes NRW berührt und die rechtlichen Konsequenzen noch nicht zuverlässig und belastbar zu beurteilen sind, hat das federführende Gesundheitsministerium des Landes entschieden, ein weiteres Vorgehen im Rahmen der Novelle bis zur europarechtlichen Entscheidung auszusetzen.

 

Inzwischen zeichnet sich ab, dass es im Rahmen der Novellierung der europarechtlichen Vergabe-Richtlinien eine Bereichsausnahme für den Rettungsdienst sowohl für das Konzessions- als auch für Submissionsmodell geben wird. Das Plenum des Europäischen Parlaments hat der Bereichsausnahme am 15.01.2014 zugestimmt. Der Landkreistag NRW geht davon aus, dass auch der Ministerrat in seinen Sitzungen am 20. oder 21.02.2014 der Bereichsausnahme zustimmt.

 

Die bisher vom Gesundheitsministerium NRW vertretene Rechtsauffassung, dass trotz der zu erwartenden europarechtlichen Bereichsausnahme vor einer Umsetzung in nordrhein-westfälisches Recht erst auf der Bundesebene das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen novelliert werden müsse, lässt sich nach den Ausführungen des Landkreistages NRW nicht halten.