Beschlussempfehlung:
Der
Arbeiterwohlfahrt wird zu voraussichtlichen anerkennungsfähigen Kosten in Höhe
von 3.000,00 € für den Betrieb der Spielgruppe für das Jahr 2014 ein Zuschuss des
Kreisjugendamtes in Höhe von einem Drittel der Kosten, das entspricht 1.000,00
€, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2014, gewährt.
Die Verwendung des
Zuschusses ist bis zum 31.3.2015 nachzuweisen.
Die Mittel sind im
Haushalt 2014 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.
Sachverhalt:
Die
Arbeiterwohlfahrt betreibt in Gierath eine Spielgruppe für Kinder unter 3
Jahren. Die zweite Gruppe musste auf Grund der geringen Nachfrage aufgegeben
werden.
Für den
weiteren Betrieb der Spielgruppe werden vom Träger mit Antrag vom 30.04.2014
für das Jahr 2014 Kosten in Höhe von 3.000,00 € geltend gemacht.
Eine
Betriebserlaubnis des Landschaftsverbandes nach § 45 KJHG ist für die
Spielgruppe erteilt worden.