Beschlussempfehlung:
Die Kath. Kirchengemeinde St. Andreas Korschenbroich erhält gemäß
Position 6.2.10.1 des Jugendförderplanes zu den anerkennungsfähigen Kosten in
Höhe von 45.091,37 € für die Maßnahmen zur Reparatur des Daches mit
Wärmedämmung einen Zuschuss aus Mitteln der Jugendamtsumlage von 15.000,00 €,
vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2014.
Die Mittel stehen beim PSP Element Jugendarbeit, Kostenart SAP
53180340, zur Verfügung.
Sachverhalt:
Die Katholische Kirchengemeinde St. Andreas Korschenbroich unterhält
seit über 50 Jahren eine Jugendfreizeiteinrichtung, die mit einer
hauptamtlichen Fachkraft mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von 20 Stunden
geführt wird. Die Finanzierung der Personal- und Sachkosten ist abgesichert
durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem kirchlichen Träger der
Jugendeinrichtung und dem Rhein-Kreis Neuss.
Die Dachkonstruktion des Jugendheimes St. Andreas entspricht im Wesentlichen
noch der Ausführung in den 50er Jahren. Eine Wärmedämmung ist überhaupt nicht
vorhanden und entspricht somit in keiner Weise den heutigen Anforderungen.
Die Eindeckung ist schadhaft, sodass die Gefahr besteht, dass es an
verschiedenen Stellen zu Durchfeuchtungen kommen könnte.
Die Kirchengemeinde beabsichtigt daher, die Dacheindeckung vollständig
zu erneuern und dabei gleichzeitig eine Wärmedämmung einzubringen.
Die Gesamtkosten sind von der Dachdeckerfirma mit 45.091,37 € berechnet
worden. Die Kirchengemeinde beantragt mit Schreiben vom 28.03.2014 einen
Zuschuss in Höhe von 15.000,- €. Nach den Richtlinien des
Kreisjugendförderplanes, Position 6.2.10.1, kann dieser Zuschuss gewährt
werden.