Sachverhalt:
Die
Kreisverwaltung nimmt zu der Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen wie folgt
Stellung:
- Wie viele
Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren leben im Zuständigkeitsbereich des
Jugendamtes des Rhein-Kreises Neuss in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB
II?
Wie ist die
Entwicklung dieser Zahl in den letzten 5 Jahren?
Im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes
lebten im November 2013 insgesamt 908 Personen unter 25 Jahren in
Bedarfsgemeinschaften. 2007 waren es 1.178. (siehe Anlage 2).
- Für wie
viele anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche werden Leistungen nach
dem Bildungs- und Teilhabegesetz tatsächlich wahrgenommen, unterteilt nach
den einzelnen Leistungen (bitte mit Prozentangabe)?
Leistungen nach dem Bildungs- und
Teilhabegesetz fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes,
sondern werden nach SGB II oder SGB XII gewährt. In den Anlagen 3a, 3b und 4 finden sich umfangreiche
Informationen.
Nach SGB II haben 2011 309 Kinder und
Jugendliche Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Nach SGB
XII war es 1 Kind/Jugendliche(r).
- Wie
entwickelt sich die Schulabbrecherquote in den letzten 5 Jahren? Mit
welchen Maßnahmen wird versucht, Schulabbruch entgegen zu wirken?
Im Schuljahr 2012/2013 gab es 8 Schüler
ohne Hauptschulabschluss. 2008/2009 waren es ebenfalls 8. Genauere Angaben
können Anlage 5 entnommen werden.
Das Kreisjugendamt Neuss arbeitet eng mit
allen Schulen auf denen sich Schüler aus dem Zuständigkeitsbereich befinden
zusammen. Es gibt eine Kooperationsvereinbarung zwischen Schulen und Jugendamt,
wie mit „Schule schwänzen“ umzugehen ist. Im Einzelfall kann Hilfe zur
Erziehung geleistet werden. Quantitativ nimmt das Thema keinen großen Raum ein,
wird aber dennoch sehr ernst genommen, damit auch künftig bereits frühzeitig
Unterstützung angeboten und somit einem eventuell bevorstehenden Schulabbruch
entgegengewirkt werden kann.
- Wie viele
Kinder und Jugendliche, für die Hilfen zur Erziehung in Anspruch genommen
werden, sind gleichzeitig Transferleistungsempfänger (bitte mit
Prozentangabe)?
Im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes
wurden 510 Hilfen in Anspruch genommen. Davon haben 164 Transferleistungen
erhalten. Das entspricht 32,2 % (siehe Anlage 6).
- Für wie
viele grundsätzlich beitragspflichtige Kinder werden keine Elternbeiträge
für Kindertagesbetreuung aufgrund des Unterschreitens der Einkommensgrenze
gezahlt (bitte mit Prozentangabe)?
Insgesamt befinden sich 2287 Kinder in
Kindertagesbetreuung. Für 220 Kinder wird aufgrund der Leistungsunfähigkeit der
Eltern kein Beitrag erhoben. Das entspricht 9,6 %.
- Welche
konkreten Überlegungen gibt es zur Fortsetzung der bisher vom Bund
finanzierten Schulsozialarbeit, die dieser nach Angaben von
Soziaministerin Andrea Nahles (SPD) einstellen wird?
Es wird darauf verwiesen, dass die Frage
bezüglich der Fortführung der Schulsozialarbeit im Sozial- und
Gesundheitsausschuss behandelt wird.
- Gibt es
seitens der Verwaltung eine Einschätzung über die Wirkung der Leistungen
des Bildungs- und Teilhabegesetzes, aber auch der Bundesinitiative Netzwerk
frühe Hilfen.
Bezüglich der Frage nach der Wirkung der
Leistungen des Bildungs- und Teilhabegesetzes wird ebenfalls auf den Sozial-
und Gesundheitsschuss verwiesen.
Bezüglich der Bundesinitiative Netzwerk
frühe Hilfen, lässt sich sagen, dass die Vernetzung zu einer erheblichen
Verbesserung der Absprachen der Fachkräfte aus unterschiedlichen Professionen
geführt hat. Die geleisteten Hilfen können so zielgerichteter und somit
effektiver eingesetzt werden. Darüber hinaus sind Familien besser informiert
und sehen eine Inanspruchnahme nicht mehr als allzu große Hürde.
- Welche
zusätzlichen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, durch Maßnahmen auf
örtlicher Ebene gegen Kinderarmut vorzugehen?
Das Kreisjugendamt Neuss erbringt
vielfältige Leistungen für bedürftige Familien. Es kommen regelmäßig neue
Projekte oder Kooperationspartner hinzu, wie beispielsweise die nicht
kommerziellen Familien Freizeit Tipps.
Nachfolgend einige Beispiele:
- Das
Familienbüro als Lotse für Familien
- Neugeborenenbegrüßung
- Beitragsbefreiung
für Kinderbetreuung für Familien mit einem Einkommen unter 15.000 €
(Geschwisterkinder sind grundsätzlich Beitragsfrei)
- Hilfen zur
Erziehung sind für bedürftige Familien im Regelfall kostenfrei
- Unterhaltsvorschuss
- Der Zugang
zu Beratungsstellen ist kostenfrei
- Das
Kreisjugendamt Neuss unterstützt jede Gruppe der OGS jährlich mit 400,00 €
um im Bedarfsfall unkompliziert helfen zu können (insgesamt 20.000 €)
- Familienkarte
- Sonderfonds
„Schwangere in Not“
- Viele kostenlose
oder sehr günstige Angebote im Bereich der Familienbildung
- Zur
Teilnahme an Maßnahmen der Jugendarbeit kann für bedürftige Teilnehmer ein
Zuschuss bis zum dreifachen Regelsatz ausgezahlt werden.
- Schnelle
Bearbeitung von Eltern- und Betreuungsgeld
- Frühe Hilfen
- Familienfest
- Familienkompass
- Familien
Freizeit Tipps (nicht kommerziell/kostenlos)