Betreff
Sachstandsbericht Erneuerungsprogramm 2014
Vorlage
66/0275/XVI/2014
Art
Bericht

Sachverhalt:

In der Sitzung am 06.11.2007 hat der Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses die Verwaltung beauftragt, die investiven Substanzerhaltungsmaßnahmen an Kreisstraßen und Radwegen entlang von Kreisstraßen jährlich durchzuführen und über die abgeschlossene Umsetzung den Ausschuss in Kenntnis zu setzen.

 

Der Beschluss wurde am 05.12.2007 vom Kreisausschuss bestätigt (Beschluss-Nr. 459).

 

Alle vorgesehenen Erneuerungsmaßnahmen werden jährlich im Haushalt des Rhein-Kreises Neuss unter Angabe des nach NKF „Neues Kommunale Finanzmanagement“ festgelegten Straßenabschnitts veranschlagt. Nach Fertigstellung der Maßnahmen wird eine Verlängerung der Abschreibungslaufzeit (Restnutzungsdauer) vom Tiefbauamt neu bestimmt. Ziel des Erneuerungsprogramms ist es, die Substanz und die Gebrauchstauglichkeit des gesamten Kreisstraßennetzes („Anlagegut Straße“) zu erhalten. Dabei handelt es sich um Investitionen in die Straße, die Ingenieurbauwerke, die Lichtsignalanlagen und die Entwässerungsanlagen (Straßenkanäle, Pumpstationen, etc.), die den Bilanzwert des Infrastrukturvermögens auf einem gewissen Level halten und so einem größeren Nachholbedarf vorbeugen sollen. Die Erneuerungsmaßnahmen beschränken sich somit nicht nur auf die Wiederherstellung der vorhandenen Straße im ursprünglichen Zustand, sondern berücksichtigen die aktuellen Ansprüche an die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit sowie den momentanen Stand der Technik für das Gesamtpaket „Anlagegut Straße.“

 

Das Erneuerungsprogramm 2014/2015 ist im Jahre 2013 haushaltsmäßig beantragt worden.

Aufgrund des erstmaligen Doppelhaushaltes erstreckt sich das Programm nunmehr über zwei Jahre, in denen die bautechnische Umsetzung der Maßnahmen durch das Tiefbauamt erfolgt. Insgesamt sind für 2014/2015 neun Baumaßnahmen eingeplant und teilweise bereits realisiert worden.

Fünf der insgesamt neun eingeplanten Erneuerungsmaßnahmen wurden bis September 2014 bereits fertig gestellt. Von Seiten des Kreistiefbauamtes ist vorgesehen, dass im 1. Quartal 2015 die vier noch ausstehenden Maßnahmen starten und voraussichtlich im Herbst 2015 abgeschlossen sein werden.

 

Die Eckdaten des Erneuerungsprogramms 2014/2015 sind in tabellarischer Form im Anhang aufgeführt.