Betreff
Pflegeweiterentwicklungsgesetz
Vorlage
50/514/2008
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz hat bundesweit die Schaffung von Pflegestützpunkten ermöglicht. Der konkreten Umsetzung sind notwendige Beratungs- und Entscheidungsprozesse bei den Pflegekassen auf Bundes- und Landesebene vorgeschaltet, an die sich in Nordrhein-Westfalen Gespräche zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen und den kommunalen Spitzenverbände angeschlossen haben.

 

Die für den Rhein-Kreis Neuss entstehenden Konsequenzen durch die gesetzlichen Regelungen und die zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen und den kommunalen Spitzenverbänden erzielten Gesprächsergebnissen sind im beiliegenden Vermerk der Verwaltung zusammengefasst.

 

Da die Initiative zur Errichtung von Pflegestützpunkten einzig bei den Pflegekassen liegt, besteht für Verwaltung zurzeit keine Möglichkeit aktiv zu werden.