Betreff
Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum in Rommerskirchen-Sinsteden
Vorlage
40/521/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Gemäß § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 Buchstabe f der Kreisordnung NW beschließt der Kreistag mit Wirkung zum 01.01.2009, die Änderung der Öffnungszeiten für das Kulturzentrum Rommerskirchen-Sinsteden.

§ 2 Absatz 1 der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Rommerskirchen-Sinsteden erhält folgende Fassung:

Das Kulturzentrum ist wie folgt geöffnet:

dienstags bis sonntags und an Feiertagen                11.00 – 17.00 Uhr

Das Kulturzentrum ist montags sowie in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gemäß besonderem Aushang geschlossen.


Sachverhalt:

Änderung der Öffnungszeiten

In seiner Sitzung am 12.11.2007 hat der Kulturausschuss einstimmig empfohlen, die Nutzungs- und Entgeltordnung mit Wirkung zum 01.01.2008 in verschiedenen Punkten zu ändern.

Am 12.12.2007 folgte der Kreistag einstimmig dieser Beschlussempfehlung (Beschluss Nr. 87).

Im laufenden Jahr haben sich diese Öffnungszeiten

Dienstag – Donnerstag:                              nach Vereinbarung
Freitag – Sonntag, feiertags:                       11.00 – 17.00 Uhr

nicht bewährt.

Der Kulturausschuss hat daher in seiner Sitzung am 10.11.2008 mit Beschluss Nr. KuA/20081110/Ö7 einstimmig empfohlen, den § 2 Absatz 1 Satz 1 der Nutzungs- und Entgeltordnung mit Wirkung zum 01.01.2009 wie folgt zu ändern:

 

§ 2 Öffnungszeiten

 

Das Kulturzentrum ist wie folgt geöffnet:

montags                                                 geschlossen

dienstags bis sonntags und an Feiertagen       11 – 17 Uhr

 

Bestätigung durch den Kreisausschuss

Über die Bestätigung berät der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 03.12.2008.