Beschlussempfehlung:
Gemäß § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 Buchstabe f der
Kreisordnung NW beschließt der Kreistag mit Wirkung zum 01.01.2009, die
Änderung der Öffnungszeiten für das Kulturzentrum Rommerskirchen-Sinsteden.
§ 2 Absatz 1 der Nutzungs- und Entgeltordnung für
das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Rommerskirchen-Sinsteden erhält
folgende Fassung:
Das Kulturzentrum ist wie folgt geöffnet:
dienstags bis sonntags und an Feiertagen 11.00 – 17.00 Uhr
Das Kulturzentrum ist montags sowie in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gemäß besonderem Aushang geschlossen.
Sachverhalt:
Änderung der
Öffnungszeiten
In seiner Sitzung am 12.11.2007 hat der Kulturausschuss einstimmig empfohlen, die Nutzungs- und Entgeltordnung mit Wirkung zum 01.01.2008 in verschiedenen Punkten zu ändern.
Am 12.12.2007 folgte der Kreistag einstimmig dieser Beschlussempfehlung (Beschluss Nr. 87).
Im laufenden Jahr haben sich diese Öffnungszeiten
Dienstag – Donnerstag: nach Vereinbarung
Freitag – Sonntag, feiertags: 11.00
– 17.00 Uhr
nicht bewährt.
Der Kulturausschuss hat daher in seiner Sitzung am 10.11.2008 mit Beschluss Nr. KuA/20081110/Ö7 einstimmig empfohlen, den § 2 Absatz 1 Satz 1 der Nutzungs- und Entgeltordnung mit Wirkung zum 01.01.2009 wie folgt zu ändern:
§ 2 Öffnungszeiten
Das Kulturzentrum ist wie folgt geöffnet:
montags geschlossen
dienstags bis sonntags und an Feiertagen 11 – 17 Uhr
Bestätigung
durch den Kreisausschuss
Über die Bestätigung berät der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 03.12.2008.