Beschlussempfehlung:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Kreistag, die nachfolgende Änderung der Satzung für die Musikschule Rhein-Kreis Neuss in der Fassung vom 1.10.2014 mit Wirkung zum 1.10.2016 zu beschließen:
„Die Anlage 1 der Satzung der Musikschule Rhein-Kreis Neuss wird wie folgt ergänzt:
Nr. |
Unterrichtsart |
Unterrichts-einheiten |
Unterricht in Minuten |
Instrument |
Gebühr in € |
10 |
10er Karte für Erwachsene |
10 |
30 |
alle Instrumente außer Klavier |
275,00 |
11 |
10er Karte für Erwachsene |
10 |
30 |
Klavier |
300,00 |
12 |
Schnupperkurs |
4 |
20 |
alle Instrumente |
35,00 |
Sachverhalt:
Die letzte Gebührenerhöhung der Musikschule Rhein-Kreis Neuss erfolgte
zum 1.10.2014. Zum 1.10.2016 ist eine weitere Erhöhung der Gebühren der
Musikschule Rhein-Kreis Neuss geplant. Es ist weiterhin Ziel, bei der
Festsetzung der Unterrichtsgebühren die Kosten für die Musikschule in einer
Balance zwischen Gebühreneinnahmen und einer Umlage der Mehrbelastung auf die
beteiligten Städte und Gemeinden abzüglich des Kreisanteils zu finanzieren und
dabei die Gebühren in einem für alle Beteiligten vertretbaren Rahmen zu halten.
Die Ausführungen zur geplanten Gebührenerhöhung werden bis zur Sitzung
vorgelegt.
Ferner ist die Einführung zweier neuer Gebührentatbestände im Rahmen
der Satzung geplant:
Mit der Umbenennung der damaligen „Jugendmusikschule des Rhein-Kreises
Neuss“ in „Musikschule Rhein-Kreis Neuss“ wurde der Anspruch unterstrichen,
nicht nur Kindern und Jugendlichen, sondern auch Erwachsenen Musikunterricht
anzubieten. Der demographische Wandel und die vielen Änderungen im Verhalten
der älteren Generation legten diesen Beschluss nahe, der zum 01.10.2012
umgesetzt wurde.
Das bisherige Angebot für Erwachsene ist mit einer regelmäßigen
wöchentlichen Unterrichtsstunde an dem für Kinder und Jugendliche orientiert. Diese
Regelmäßigkeit hat sich aber für Erwachsene als oftmals nicht mit dem Alltag
vereinbar erwiesen. Dabei wäre ein an den Bedürfnissen berufstätiger
Erwachsener orientiertes Angebot sehr wünschenswert, wie es der Verband
deutscher Musikschulen in seinen Grundsatzpapieren „Potsdamer Erklärung“ vom
16. Mai 2014 und dem „Leitbild der öffentlichen Musikschulen im Verband
deutscher Musikschulen“ vom 7. Mai 2015 betont
hat; ein Angebot, das für die immer größer werdende Gruppe älterer Menschen ein
deutliches Mehr an Lebensqualität bringt.
Die Musikschule Rhein-Kreis Neuss plant nun - ergänzend zum bisherigen
Angebot - die Einführung einer 10er-Karte für Erwachsene. Mit dem Erwerb dieser
Karte erhält der erwachsene Schüler innerhalb eines Musikschulhalbjahres
Anspruch auf 10 Unterrichtseinheiten à 30 Minuten im gewählten Unterrichtsfach.
Die Unterrichtszeiten werden mit der jeweiligen Lehrkraft individuell abgestimmt.
Der Kaufpreis für eine Zehnerkarte soll 275 € (alle Instrumente außer Klavier)
bzw. 300 € (Klavier) betragen.
Ferner wird ein Angebot eingeführt, bei dem jeder Interessierte die Möglichkeit hat, ein Instrument zu testen. Der Interessierte erhält dabei 4 x 20 Minuten Unterricht mit dem gewählten Instrument. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 35,- € (Kind, Jugendlicher und Erwachsener) für den Schnupperkurs erhoben.