hier:
a) Vorbereitung der Beschlussfassung des Kreistages zu den Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände, des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Bürger,
b) Vorbereitung des Beschlusses durch den Kreistag zur Erarbeitung des Entwurfes und der Durchführung der Offenlage.
Beschlussempfehlung:
a) Der
Kreistag des Rhein-Kreis Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu
den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, der
Naturschutzverbände und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus der
frühzeitigen Beteiligung zur 7. Änderung des Landschaftsplanes III – Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich
–.
b) Der Kreistag beauftragt die
Verwaltung gem. § 27 a und § 27c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts
und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v.
25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.März
2010 (GV NRW S. 185) mit der Erarbeitung des Entwurfs der 7. Änderung des
Landschaftsplanes III – Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich – und der Durchführung
der öffentlichen Auslegung und des Beteiligungsverfahrens.
Sachverhalt:
Der Kreistag des
Rhein-Kreis Neuss hat in seiner Sitzung am 21.12.2011 gem. § 27 und § 29 des
Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft
(Landschaftsgesetz –LG NRW vom 05.07.2007, GV NRW, S. 226 –zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010, GV NRW, S. 185 ), die Aufstellung
der 7. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreis Neuss, Teilabschnitt
III – Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich – beschlossen.
Gegenstand dieses Änderungsverfahrens ist die
Anpassung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreis Neuss gem. der
FFH-Gebietsausweisungen (Richtlinie 92/43/EWG) auf Grundlage des § 32 Abs. 2
und 3 Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege –
BNatschG vom 29.07.2009, BGBl. I S. 2542).
Die Inhalte des Vorentwurfs sind im Einzelnen der (Anlage 1) zu entnehmen.
Die frühzeitige Beteiligung erfolgte für die Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde sowie für die Bürger in der Zeit vom 18.01. bis 19.02.2016.
In der (Anlage 2) sind die Stellungnahmen der Verwaltung als Synopse im Einzelnen dem jeweiligen Einwender zugeordnet.
Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung: