Betreff
Definition Bedarfsgemeinschaften SGB II (Revision der Statistik)
Vorlage
50/1522/XVI/2016
Art
Mitteilung

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Ausgangslage

 

Mit der Einführung des SGB II zum 1. Januar 2005 wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengelegt. Der Bundesagentur für Arbeit wurde die Aufgabe übertragen, eine Statistik zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Grundsicherungsstatistik SGB II) zu führen. In dieser Statistik berichtet die Bundesagentur für Arbeit über die Anzahl der leistungsberechtigten Personen und ihre Leistungen nach dem SGB II. Leistungsberechtigte Personen leben in Bedarfsgemeinschaften und sind nach der bisherigen Systematik in erwerbsfähige Leistungsberechtigte und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu unterscheiden. Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erhalten Arbeitslosengeld II, die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Sozialgeld.

Das bisherige Zähl- und Gültigkeitskonzept der Grundsicherungsstatistik SGB II besteht seit Januar 2005 nahezu unverändert.

Seitdem sind Konstellationen von Bedarfsgemeinschaften und Personen im Umfeld des SGB II entstanden, die durch das bisherige Zähl- und Gültigkeitskonzept statistisch nicht mehr ausreichend präzise abgebildet werden können.

Das liegt zum einen daran, dass nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch Gesetzesänderungen neue Leistungen und Leistungsformen eingeführt wurden und zum anderen bestimmte Konstellationen von Personen und Bedarfsgemeinschaften zu Beginn der Grundsicherungsstatistik SGB II in ihrer Bedeutung für die Statistik noch nicht erkennbar waren.

Das bisherige Zähl- und Gültigkeitskonzept bildet einen Großteil der Personen im SGB II bereits ab. Die Anpassungen zielen insbesondere auf eine Schärfung in den Randbereichen und eine bessere Darstellung einzelner Personengruppen ab. Gravierende Veränderungen wird es in der grundsätzlichen Struktur der Grundsicherungsstatistik SGB II nicht geben. Somit kommt es im Großen und Ganzen auch nur zu geringfügigen quantitativen Veränderungen gegenüber den im bisherigen Zähl- und Gültigkeitskonzept existierenden Personengruppen.

 

Vorgehen

 

Künftig werden alle Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der Statistik abgebildet.

Neu werden Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften berücksichtigt, die im bisherigen Zählkonzept nicht oder nicht systematisch berücksichtigt wurden. Hierbei handelt es sich um Personen mit Anspruch auf:

 

  • Leistungen für Auszubildende (§ 27 SGB II),
  • Kranken- bzw. Pflegeversicherungszuschüsse zur Vermeindung von Hilfebedürftigkeit (§ 26 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 3 SGB II),
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II),
  • Einmalige Leistungen (§ 24 Abs. 3 SGB II).

Außerdem werden Personen einbezogen, die keinen Leistungsanspruch nach dem SGB II haben, aber mit anderen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dazu gehören Personen, welche vom Leistungsanspruch nach dem SGB II ausgeschlossen sind, sowie minderjährige Kinder ohne eigenen SGB II Leistungsanspruch.

Grundsätzlich werden Personen in Bedarfsgemeinschaften in jene mit Leistungsanspruch und ohne Leistungsanspruch unterschieden:

 

Personen in Bedarfsgemeinschaften

Leistungsberechtigte

Nicht Leistungsberechtigte

Regelleistungs-

berechtigte

Sonstige Leistungsberechtigte

Vom Leistungs-Anspruch ausgeschlossene Personen

Kinder ohne Leistungs-Anspruch

erwerbs-fähige Leistungs-berechtigte

nicht erwerbs-fähige Leistungs-berechtigte

erwerbsfähige sonstige Leistungs-berechtigte

nicht erwerbsfähige sonstige Leistungs-berechtigte

 

Abbildung 1: Darstellung der Personengruppen

 

  • Regelleistungsberechtigte haben Anspruch auf den Regelbedarf, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (§§ 20, 23 SGB II), Mehrbedarfe (§ 21 SGB II) und laufende und einmalige Leistungen (§ 22 SGB II),
  • Sonstige Leistungsberechtigte haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, können aber die bereits im ersten Absatz genannten Leistungen erhalten.
  • Nicht Leistungsberechtigte sind vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen, diese haben keinen Anspruch auf Geldleistungen, sind aber gemäß § 7 Abs. 3 SGB II Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften,
  • Sowie minderjährige unverheiratete Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft, welche den Status Kind ohne Leistungsanspruch erhalten, wenn sie ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können.

 

Die Gesamtzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften steigt bundesweit um 2,5% an, weil durch das erweiterte Zähl- und Gültigkeitskonzept auch die Personengruppen der sonstigen Leistungsberechtigten und der vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen vollständig abgebildet werden. Hingegen verringert sich die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 0,7% und die der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 8,2%, weil nun die Kinder ohne Leistungsanspruch eine eigene Personengruppe bilden. Diese wurden vorher bei den Leistungsberechtigten mit berechnet.

Im Wesentlichen findet nur eine stärkere statistische Differenzierung statt.

 

Mit dem neuen Verfahren findet eine längst überfällige Erweiterung der Personengruppen in den Bedarfsgemeinschaften statt.

Da die betroffenen Kinder vorher fälschlicher Weise in dem Messverfahren bei den Leistungsberechtigten berücksichtigt wurden, obwohl sie ihren Bedarf selber Decken konnten und somit keine Leistungen seitens der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben (Kinder ohne Leistungsanspruch).

Durch die Erweiterung der Personengruppen werden das Messverfahren und die Statistik somit präziser dargestellt und die Kinder ohne Leistungsanspruch zum Beispiel in der Statistik bei den nicht Leistungsberechtigten berücksichtigt.

 

Für weiterführende Informationen:

https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/Grundsicherung-Arbeitsuchende-SGBII/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Revision-Statistik-der-Grundsicherung--Arbeitsuchende-SGB-II-Leistungen.pdf