Beschlussempfehlung:
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Abschluss der beigefügten
"Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der Amtsvormundschaften
und Amtspflegschaften von der Stadt Kaarst durch den Rhein-Kreis Neuss“ zu
beschließen.
Sachverhalt:
Vormundschaften
bzw. Pflegschaften für eine/n Minderjährige/n werden in den meisten Fällen
durch Beschluss des Familiengerichtes angeordnet. Steht eine als ehrenamtlicher
Vormund geeignete Person nicht zur Verfügung bzw. ist die Übernahme einer
Vormundschaft/Pflegschaft durch einen rechtsfähigen Verein nicht möglich, kann
das Jugendamt zum Vormund/Pfleger bestellt werden. Darüber hinaus wird das
Jugendamt in manchen Fällen kraft Gesetz Amtsvormund.
Der
Rhein-Kreis Neuss ist derzeit für 80 Fälle zuständig. Insbesondere durch den
Zuzug unbegleiteter minderjähriger Ausländer sind die Fallzahlen stark
angestiegen. Aufgrund einer bestehenden Vereinbarung mit dem Betreuungsverein
Niederrhein wird ein Teil der Vormundschaften / Pflegschaften vom diesem
übernommen. Alle weiteren Vormundschaften bzw. Pflegschaften werden Kolleginnen
und Kollegen des Jugendamtes übertragen. Aktuell sind beim Kreis sieben
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Vormund bestellt, die diese Aufgabe mit
unterschiedlichen Zeitanteilen erledigen.
Die
Stadt Kaarst hat den Rhein-Kreis Neuss gebeten, künftig die
Vormundschaften/Pflegschaften zu übernehmen, da der überwiegend mit dieser
Aufgabe betraute Mitarbeiter in den Ruhestand geht. Auch die Stadt arbeitet mit
dem Betreuungsverein Niederrhein zusammen. Dieser übernimmt derzeit rund 40
Vormundschaften bzw. Pflegschaften. Die Zahl der mit eigenem Personal geführten
Vormundschaften hat sich in den letzten Monaten auf 20 reduziert. Nach § 55 (2)
SGB VIII wäre dafür eine halbe Stelle einzusetzen. Seitens der Stadt lohnt sich
die notwendige Qualifizierung für diesen geringen Stellenanteil nicht. Für die
kraft Gesetz eintretenden Amtsvormundschaften muss das Jugendamt jedoch
Personal vorhalten.
Interkommunale
Kooperation wird seit Jahren zwischen den beiden Jugendämtern erfolgreich in
den Aufgabenbereichen Adoptionsvermittlung und Vollzeitpflege praktiziert. Um
diese gute Zusammenarbeit weiter zu vertiefen, haben Stadt und Kreis daher die
beiliegende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der
Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften entworfen.
Auch
der Kreis wird weiterhin einen Teil der städtischen Fälle an den
Betreuungsverein abgeben. Mit eigenem Personal wird der Rhein-Kreis Neuss bis
zu 25 Vormundschaften/Pflegschaften von der Stadt führen. Die Stadt Kaarst
erstattet entsprechende Personal- und Sachkosten über einer Jahrespauschale.
Die
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 23 ff. des Gesetzes über
kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) geschlossen.