Sachverhalt:
Der Jobcenter Report ist unter www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de unter der Überschrift „Presse“ in der Rubrik „Daten,
Zahlen, Fakten“ abrufbar. Der direkte Link lautet: http://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/site/zahlen_daten_fakten/In.
Die
Entwicklung der Kosten der Unterkunft und der Bedarfsgemeinschaften für das
Jahr 2016 sowie für Januar bis Juni 2017 ist in den beigefügten Tabellen
dargestellt.
Aufgrund
der positiven Entwicklung bei den Kosten der Unterkunft im Jahr 2016 hat der
Kreistag in seiner Sitzung am 28.03.2017 die Haushaltsansätze für das Jahr 2017
teilweise angepasst. Dabei wurden die flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen
nicht eingepreist, da der Bund diese übernimmt.
Erstmals
im Dezember 2016 wurden durch die Bundesagentur für Arbeit rückwirkend, d. h.
für den Berichtsmonat August, auch die Bedarfsgemeinschaften ausgewiesen, denen
mindestens ein Mitglied im Kontext von Flucht und Migration angehört, das
erstmalig ab Oktober 2015 Regelleistungen nach dem SGB II erhält. Diese Daten wurden in das Berichtswesen für
den Kreisausschuss aufgenommen. Die Tabelle für 2017 wird weiter vorgelegt und
wie im Vorjahr um diese Daten fortgeschrieben.
Die
Kosten der Unterkunft für Juni 2017 wurden am 1. Werktag dieses Monats über
Finasload abgerufen und sind bereits zur Information in der Übersicht
dargestellt. Die Anzahl der Kosten der Unterkunft und Bedarfsgemeinschaften im
Kontext von Fluchtmigration für März 2017 werden voraussichtlich erst Mitte
Juli 2017 über die Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Für
die Regelberichterstattung in der nächsten Sitzung wird die Übersicht um diese
Daten ergänzt.
Hinweis
zu den Abrechnungszeiträumen:
Dem
hier vorgelegten Bericht liegen die Meldedaten an den Bund zugrunde.
Berichtet
wird jeweils vom Ersten eines Monats bis zum letzten Tag des Monats.
Im Januar allerdings erscheinen fast „doppelte“ KdU: Die Mieten für Januar werden
zwar Ende Dezember ausbezahlt, allerdings nur, damit sie pünktlich zum
Fälligkeitstermin zum 01. Januar auf den Konten der Leistungsberechtigten sind.
Gemäß § 46 Abs. 11 Satz 2 SGB II sind diese Mieten aber in der Abrechnung dem
Jahr der „Fälligkeit“ zuzuordnen und werden daher jeweils dem Januar
zugerechnet.
Zur
Januarabrechnung gehören aber auch die Mietzahlungen für Februar, die Ende
Januar ausbezahlt werden. Der Ausgleich erfolgt dann im Dezember. Ende November
werden die Mieten für den Dezember ausbezahlt, so dass im Dezember selbst nur
geringe KdU ausgewiesen werden.