Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Beihilfesachbearbeitung für die Bediensteten der Stadt Dormagen und der Technischen Betriebe Dormagen AöR
Vorlage
ZS2/781/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Kreistag beschließt den Abschluss der beigefügten "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Dormagen und den Technischen Betrieben Dormagen AöR  und dem Rhein-Kreis Neuss über die Durchführung der Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der Stadt Dormagen und den Technischen Betrieben Dormagen AöR durch den Rhein-Kreis Neuss" gemäß § 26 Abs. 1 der Kreisordnung NRW.


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Überlegungen zur kommunalen Zusammenarbeit wurde der Stadt Dormagen angeboten, die Bearbeitung der Beihilfeanträge ihrer Bediensteten gegen eine Fallpauschale von 20 EUR pro Antrag durch den Rhein-Kreis Neuss ab 01.05.2009 erledigen zu lassen.

 

Bei der Stadt Dormagen fallen jährlich ca. 1.100 Beihilfeanträge an. Die Beihilfestelle des Kreises Neuss bearbeitet jährlich ca. 10.000 Beihilfeanträge. Diese hohe Fallzahl ermöglicht eine effektive und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung. Für die Stadt Dormagen bedeutet die Beihilfebearbeitung eine unverhältnismäßig hohe Belastung, da das Beihilferecht sehr komplex ist und das Vorhalten von Spezialwissen erfordert.

 

Gleichlautende Vereinbarungen wurden bereits mit der Stadt Grevenbroich, der Stadt Korschenbroich und den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen geschlossen.

 

Die Öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen werden gemäß § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) geschlossen.