Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt den Abschluss der beigefügten "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Dormagen und den Technischen Betrieben Dormagen AöR und dem Rhein-Kreis Neuss über die Durchführung der Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der Stadt Dormagen und den Technischen Betrieben Dormagen AöR durch den Rhein-Kreis Neuss" gemäß § 26 Abs. 1 der Kreisordnung NRW.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Überlegungen zur kommunalen
Zusammenarbeit wurde der Stadt Dormagen angeboten, die Bearbeitung der
Beihilfeanträge ihrer Bediensteten gegen eine Fallpauschale von 20 EUR pro
Antrag durch den Rhein-Kreis Neuss ab 01.05.2009 erledigen zu lassen.
Bei der Stadt Dormagen fallen jährlich ca. 1.100
Beihilfeanträge an. Die Beihilfestelle des Kreises Neuss bearbeitet jährlich
ca. 10.000 Beihilfeanträge. Diese hohe Fallzahl ermöglicht eine effektive und
wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung. Für die Stadt Dormagen bedeutet die
Beihilfebearbeitung eine unverhältnismäßig hohe Belastung, da das Beihilferecht
sehr komplex ist und das Vorhalten von Spezialwissen erfordert.
Gleichlautende Vereinbarungen wurden bereits mit der
Stadt Grevenbroich, der Stadt Korschenbroich und den Gemeinden Jüchen und
Rommerskirchen geschlossen.
Die Öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen werden
gemäß § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG)
geschlossen.