Betreff
Anfrage Poollösung Integrationshelfer und Anfrage zur Verwendung Landesmittel Inklusion 2018
Vorlage
50/2860/XVI/2018
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

Die Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

 

 

Poollösung Integrationshelfer

 

Es gibt ein internes Arbeitspapier der Steuergruppe, das in der Durchführungsphase ständigem Wandel unterworfen ist. Dies wird bewusst so gehandhabt, um die aktuellen Erfahrungen der Praxis zunächst in entsprechenden Handlungsschritten und erst anschließend in die Dokumentation des Konzeptes umzusetzen.

 

Eckpunkte des Konzeptes:

 

Ziel ist der Aufbau von Strukturen, die es im Schulbetrieb ermöglichen Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen gemeinsam zu beschulen, ohne dass es der Feststellung von Behinderungen und langwieriger Einzelfallbewilligungsverfahren bedarf.

 

·         Für die Betroffenen bedeutet dies weniger Vorstellungstermine bei Ärzten und im Klassenverband keine Stigmatisierung durch „Zuteilung“ eines Integrationshelfers.

·         Für die Eltern bedeutet dies, dass sie sich nicht mehr um die Findung eines Dienstanbieters kümmern müssen, der einen Integrationshelfer stellen kann.

·         Für die Schule bedeutet dies das Vorhandensein entsprechender Hilfestellungen schon vom Beginn des Schuljahres an.

 

Schließlich bedeutet es für alle Beteiligten eine Verlässlichkeit der Einsätze, die von der Schulleitung bedarfsgerecht abgerufen werden. Wird ein Integrationsassistent krank, bedeutet dies nicht mehr, dass das Kind oder der Jugendliche ggf. nicht beschult werden kann oder dies nur unter Mehrbelastungen für das lehrende Personal oder im Klassenverband geschieht. Wurde bisher ein/e Schüler/in mit Einzelfallhilfe krank, bedeutete das für den Integrationshelfer einen Verdienstausfall. Diese Problematik ist mit dem Inklusionspool ebenfalls Geschichte.

 

Für die Dienstanbieter bedeutet dies weniger Ausfallzeiten, weniger Betreuung der Integrationshelfer, die jetzt in das System Schule eingebunden sind, weniger Abrechnungsaufwand durch Einführung des Schulbudgets und somit auch weniger Overhead-Kosten.

 

Das Wesen des Inklusionspools besteht darin, dass der Schule - gemessen an der Schülerzahl, der Klassenanzahl und den Standortfaktoren - ein Stundenbudget für nichtlehrendes Personal zur Verfügung steht, das bedarfsgerecht von der Schulleitung beim Dienstanbieter abgerufen wird. Einzelfallabrechnungen und damit auch Antragstellungen beispielsweise für Klassenfahrten oder andere Besonderheiten entfallen. Das Budget deckt die Hilfen sowohl für die bisher nach dem SGB XII als auch nach dem SGB VIII gewährten Leistungen vollständig ab. Es kann unterjährig dem Bedarf angepasst werden, soweit erforderlich.

 

Im ersten Pilotjahr wurde zunächst anhand der bereits bekannten Einzelfallhilfen, der Erkenntnisse des Gesundheitsamtes bzw. des Jugendamtes zu den betroffenen Schülern und der im Schulamt geführten AOSF-Verfahren sowie unter Berücksichtigung von Besonderheiten, wie beispielsweise zwei Schulstandorte, ein Budget festgelegt, das nur geringfügig an zwei Schulen angepasst werden musste. Die Budgetfestsetzung erfolgt in der Steuergruppe, die aus Vertretern der Ämter 40, 50, 51 und 53 gebildet wird. Die Einsatzabrufe erfolgen durch die Schule, die zur Rechnungslegung dem Dienstanbieter die geleisteten Stunden quittiert. Je Schule wurde sich auf einen Dienstanbieter verständigt.

 

Zentraler Punkt bei der systemischen Versorgung anstelle der Einzelfallhilfe ist eine starke Vernetzung der Inklusionsassistenten mit dem Schulkollegium. Eine vor der Sommerpause begonnene Evaluation soll darüber Aufschluss geben, inwieweit dies bereits gelungen ist und welche Schritte - Beispielsweise spezielle Fortbildungsangebote zum Arbeiten in multiprofessionellen Teams - hier zur Optimierung noch erfolgen müssen. Dies wird u. a. Thema in der nächsten Projektgruppensitzung sein.

 

Begonnen wurde das Pilotprojekt an den folgenden Grundschulen:

 

Andreasschule Korschenbroich + Pesch
Gutenbergschule Korschenbroich
Grundschule Hochneukirch-Otzenrath
Grundschule Frixheim

 

Für das aktuelle Schuljahr wurde das Projekt auf folgende weiterführende Schulen ausgeweitet:

 

Hauptschule Korschenbroich
Gesamtschule Jüchen
Realschule Korschenbroich

 

Nach den grundsätzlich guten Erfahrungen im Zuständigkeitsbereich des eigenen Jugendamtes führt der nächste Schritt zu einer Kooperation mit dem Jugendamt einer kreisangehörigen Kommune. Zum Schuljahresbeginn wurde daher in Dormagen mit der Versorgungsform Inklusionspool an folgenden Schulen begonnen:

 

Realschule Hackenbroich

Sekundarschule Dormagen

Friedensschule Nievenheim

 

Mit der Stadt Neuss werden derzeit Gespräche zur Einführung eines trägerübergreifenden Inklusionspools geführt.

 

 

Verwendung Landesmittel Inklusion 2018

 

Für das Jahr 2017 hat das Land 295.325,88 € als Inklusionspauschale (Förderkorb II) bewilligt.

 

Hiervon sind in 2017 63.575,25 € für die Qualifikation der Inklusionshelfer über das Edith-Stein Forum (16.500,00 €) sowie für den Einsatz systemischer Helfer an den Pilotschulen (46.945,25 €) eingesetzt worden. 130 € entfielen auf die Teilnahme der Steuergruppenmitglieder an einer Fachveranstaltung in Münster. Weitere 231.750,63 € flossen in die Schulsozialarbeit.

 

Für das Jahr 2018 stehen 595.485,20 € zur Verfügung.

 

Nach derzeitigem Stand wurden für das Schuljahr 2017/2018 weitere 155.002,05 € für die Inklusionshelfer an den Pilotschulen verwendet. Hierin enthalten sind 21.733 € für Qualifikationsmaßnahmen im Edith-Stein Forum.

 

Für das aktuelle Schuljahr 2018/2019 sind an diesen Schulen Mittel in einer Größenordnung von 270.000 € verplant, ferner erneut 33.000 € für die Qualifikation der I-Helfer.

 

Zum aktuellen Schuljahr 2018/2019 wurden außerdem Inklusionspools auch an den weiterführenden Schulen

 

Hauptschule Korschenbroich
Gesamtschule Jüchen
Realschule Korschenbroich

 

geschaffen. Hierfür sind Mittel in Höhe von 255.000 € vorgesehen.

 

Des Weiteren wurde mit Beginn des Schuljahres die Leistungsgewährung an drei Dormagener Schulen in einen Inklusionspool umgewandelt. Hierfür ist ein Finanzbedarf in einer Größenordnung von 240.000 € zu erwarten. Mit der Stadt Neuss wird derzeit ein Dialog zur Einführung eines gemeinsamen Inklusionspools mit dem Jugendamt Neuss geführt. Der entsprechende Finanzbedarf kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden, da u. a. der Startzeitpunkt zurzeit noch nicht bestimmt werden kann.

 

 

Der Belastungsausgleich (Förderkorb I) dient der allgemeinen Deckung der Sachkosten (z.B. Schülerbeförderung, Bauunterhaltung etc.) der Schulträger. Für diese Mittel ist daher kein Verwendungsnachweis erforderlich. Im Haushalt 2018 ist für den Belastungsausgleich ein separates Konto (41310011 bei Allgemeine Finanzwirtschaft, Produkt 160.611.010) angelegt und ein Betrag von 17.883,29 € vereinnahmt worden.