Beschlussempfehlung:
Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlags beschließt der Kreistag, folgende Kandidaten für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Düsseldorf vorzuschlagen:
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Name, Vorname |
Anschrift |
Geburtsdatum |
Geburtsort |
Beruf |
1. |
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… |
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66. |
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Sachverhalt:
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter/innen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf läuft im April 2020 ab. Gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung –VwGO- haben die Kreise und kreisfreien Städte alle fünf Jahre je eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen am Verwaltungsgericht aufzustellen.
Für die nächste Amtszeit sind nach Mitteilung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf 66 Personen aus dem Rhein-Kreis Neuss vorzuschlagen.
Mit Schreiben vom 23.01.2019 wurden die Kreistagsfraktionen, die Gruppe und die fraktionslosen Kreistagsabgeordneten gebeten, interfraktionell eine Vorschlagsliste zu erarbeiten.
Hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen sind insbesondere die Bestimmungen der §§ 20 ff VwGO (s. Anlage) zu beachten.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Kreistages erforderlich.