Betreff
Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Sozialgericht Düsseldorf
Vorlage
010/3204/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der Kreistag folgende Kandidatinnen/ Kandidaten für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Düsseldorf für die Amtszeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2014 vorzuschlagen:

 

 

Name, Vorname

Anschrift

Geburtsdatum

Geburtsort

Beruf

1.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für das Sozialgericht Düsseldorf

 

Sachverhalt:

Seit dem 01.01.2005 entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auch über Angelegenheiten der Sozialhilfe (§ 51 Abs. 1 Nr. 6 a des Sozialgerichtsgesetztes -SGG-).

 

Gemäß § 13 Abs. 1 SGG werden die ehrenamtlichen Richter aufgrund von Vorschlagslisten für fünf Jahre berufen. Nach § 14 Abs. 4 SGG werden dabei die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richter, die in den Kammern für Angelegenheiten des § 51 Abs. 1 Nr. 6 a SGG mitwirken, von den Kreisen und den kreisfreien Städten aufgestellt.

 

Für die nächste Amtszeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 sind 4 Personen aus dem Rhein-Kreis Neuss vorzuschlagen.

 

Mit Schreiben vom 11.03.19 wurden die Kreistagsfraktionen gebeten, interfraktionell eine Vorschlagsliste zu erarbeiten.

 

Das Amt der ehrenamtlichen Richterin/ des ehrenamtlichen Richters beim Sozialgericht kann nur ausüben, wer Deutscher ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat.

 

Persönliche und berufliche Ausschließungs- und Ablehnungsgründe ergeben sich aus §§ 16 bis 18 SGG (Anlage).