Beschlussempfehlung:
Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der Kreistag folgende Kandidatinnen/ Kandidaten für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Düsseldorf für die Amtszeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2014 vorzuschlagen:
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Name,
Vorname |
Anschrift |
Geburtsdatum |
Geburtsort |
Beruf |
1. |
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… |
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4. |
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Sachverhalt:
Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen
für das Sozialgericht Düsseldorf
Seit dem 01.01.2005 entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auch über Angelegenheiten der Sozialhilfe (§ 51 Abs. 1 Nr. 6 a des Sozialgerichtsgesetztes -SGG-).
Gemäß § 13 Abs. 1 SGG werden die ehrenamtlichen Richter aufgrund von Vorschlagslisten für fünf Jahre berufen. Nach § 14 Abs. 4 SGG werden dabei die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richter, die in den Kammern für Angelegenheiten des § 51 Abs. 1 Nr. 6 a SGG mitwirken, von den Kreisen und den kreisfreien Städten aufgestellt.
Für die nächste Amtszeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 sind 4 Personen aus dem Rhein-Kreis Neuss vorzuschlagen.
Mit Schreiben vom 11.03.19 wurden die Kreistagsfraktionen gebeten, interfraktionell eine Vorschlagsliste zu erarbeiten.
Das Amt der ehrenamtlichen Richterin/ des ehrenamtlichen Richters beim Sozialgericht kann nur ausüben, wer Deutscher ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Persönliche und berufliche Ausschließungs- und Ablehnungsgründe ergeben sich aus §§ 16 bis 18 SGG (Anlage).