Betreff
Ausgleichsabgabe
Vorlage
50/3252/XVI/2019
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

 

Jahresbericht der örtlichen Fürsorgestellen 2018 zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Ausgleichsabgabe)

Gemäß dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) ist das Integrationsamt für einen Großteil der Aufgaben der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zuständig. Der Landschaftsverband Rheinland ist Träger des Integrationsamtes. Das Gebiet des Landschaftsverbandes umfasst 12 Kreise, 13 kreisfreie Städte und die Städteregion Aachen. Durch Verordnung und Delegationssatzung wurden umfangreiche Aufgaben im Bereich der begleitende Hilfe im Arbeitsleben und dem besonderen Kündigungsschutz auf örtliche Fürsorgestellen / Fachstellen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben übertragen. Diese sind bei den Kreisen, kreisfreien Städten und zum Teil bei großen kreisangehörigen Städten angesiedelt.

Die örtliche Fürsorgestelle des Rhein-Kreises Neuss ist mit Ausnahme der Stadt Neuss für alle Städte und Gemeinden des Kreises zuständig. Die Stadt Neuss unterhält eine eigene Fachstelle.

Neben umfangreichen Beratungsaufgaben zum Behindertenrecht, Arbeitsrecht und zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, obliegt den Fürsorgestellen / Fachstellen in großen Teilen die Bewilligung finanzieller Förderungen von Maßnahmen zur leidensgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, sowie sonstigen Maßnahmen zur Sicherung und Förderung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen. Hierfür werden den Fürsorgestellen vom Integrationsamt Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung gestellt.

Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten sind verpflichtet, 5 % ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sofern sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichtet. Diese Ausgleichsabgabe darf nur zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwandt werden. Diese ist nachrangig zu den Leistungen der Rehabilitations-trägern.

Im Jahr 2018 wurde vom Integrationsamt und den beiden Fürsorgestellen / Fachstellen im Rhein-Kreis Neuss in

  • 392 Fördermaßnahmen insgesamt 1.779.366,- €

an Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen im Rhein-Kreis Neuss bewilligt und ausgezahlt.
Hiervon wurden

  • 303 Maßnahmen mit einer Fördersumme in Höhe von 962.012,- €

von den beiden Fürsorgestellen / Fachstellen durchgeführt und unterstützt.
Diese Mittel kommen unmittelbar den hier ansässigen Unternehmen und schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Gute.

Diese hohe Inanspruchnahme und Akzeptanz der zur Verfügung stehenden Unterstützungsmöglichkeiten wird nur durch eine intensive Beratung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Ort, sowie eine umfassende Schulung der betrieblichen Ansprechpartner erreicht. So führte die Fürsorgestelle des Rhein-Kreises Neuss im Jahr in erheblichen Umfang anlassbezogene und allgemeine Betriebsbesuche durch. Hinzu kam eine Vielzahl telefonischer Beratungen. Darüber hinaus bietet die Fürsorgestelle des Rhein-Kreises Neuss regelmäßig Schulungen für neu gewählte Schwerbehindertenvertretung, Betriebsräte und neu ernannte Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber an, die sich einer großen Nachfrage erfreuen.

Arbeitnehmer/innen erhalten weitere Informationen in persönlichen Beratungsgesprächen und durch die Teilnahme der Fürsorgestelle an Schwerbehindertenversammlungen.

Neben der finanziellen Unterstützung ist aber auch die Aufklärungsarbeit zu den Themen:

  • Schwerbehinderung und die daraus resultierende Rechte und Pflichten,
  • Leistungsfähigkeit schwerbehinderter Menschen,

sowie

  • die frühzeitige Intervention bei Schwierigkeiten und Konflikten im Arbeitsverhältnis und
  • die Begleitung bei der Wiedereingliederung

von elementarer Bedeutung.

Unterstützt werden die Fürsorgestellen / Fachstellen bei ihren Aufgaben durch die Integrationsfachdienste (IFD), die die psychosoziale und pädagogische Berufsbegleitung und Betreuung schwerbehinderter Arbeitnehmer/innen und deren Arbeitgeber übernehmen und so eine wichtige Ergänzung zu den Angeboten der Fürsorgestellen darstellen.

Im Rhein-Kreis Neuss besteht eine sehr enge, intensive und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem IFD Neuss, und den überregional tätigen IFD´s für Hör- und Sehbehinderten Menschen, die sich alle durch sehr kompetente und engagierte Berater auszeichnen. Dies führt nicht nur zu einer Verringerung von Reibungs- und Zeitverlusten, sondern minimiert im Interesse aller Beteiligten den bürokratischen Aufwand. Sowohl Arbeitgebern, wie auch Arbeitnehmern/innen wird so eine sehr umfassende, fundierte und schnelle Beratung und Unterstützung zu Teil.

Ein besonderes Projekt führt die Fürsorgestelle des Rhein-Kreises Neuss mit dem IFD für Hörbehinderte Menschen durch. Im Rahmen des Überganges Schule–Beruf erfolgt hier für Schüler, die eine Förderschule für Hörbehinderte besuchen, ein Bewerbungstraining. In diesem werden die Schüler auf den Wechsel in eine Ausbildung und den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet. In diesen Zusammenhang findet an der Schule auch einmal jährlich ein Informationsabend statt, bei dem Eltern und Schüler über die Fördermöglichkeiten informiert werden.

Hinzu kommt bei der Fürsorgestelle des Rhein-Kreises Neuss eine starke Vernetzung mit anderen Reha-Trägern (Agentur für Arbeit, Jobcenter RKN oder den Deutschen Rentenversicherungen) und den Beratern der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer.

Nur die enge Zusammenarbeit aller Akteure kann bestehende Arbeitsverhältnisse langfristig sichern, drohende Kündigungen abwenden und die Beschäftigung und Ausbildung schwerbehinderter Menschen weiter voran bringen.