Betreff
Einbringung des Entwurfs des Gesamtabschlusses zum 31.12.2017
Vorlage
20/3473/XVI/2019
Art
Mitteilung

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt den Entwurf des Gesamtabschlusses des Rhein-Kreises Neuss zum 31.12.2017 zur Kenntnis und weist ihn zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zu.

 

 


Sachverhalt:

Nach § 53 KrO NRW i.V.m. § 116 GO NRW hat der Kreis in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Zum ersten Mal bestand diese Pflicht zum Stichtag 31. Dezember 2010 (§ 2 NKF-Einführungsgesetz).

 

Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 wurde im Auftrag des Kreises von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld erstellt. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Entwurf des Gesamtabschlusses wird in der Sitzung vorgelegt.

 

Entsprechend der nach § 116 Abs. 5 i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW vorgegebenen Verfahrensschritte wird der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 dem Kreistag zur Kenntnis vorgelegt. Danach erfolgt die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss. Die Anlagen werden als Tischvorlage ausgelegt.