Beschlussempfehlung:
Die dem Kreistag nach § 22 Abs. 4 KomHVO NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß § 22 Abs. 1-3 KomHVO NRW übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2020 wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag wird empfohlen.
Sachverhalt:
Nach § 22 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) ist dem
Kreistag eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen mit den
Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen. Die gemäß § 22
Abs. 1-3 KomHVO NRW von 2019 nach 2020 übertragenen Ermächtigungen haben im
Abschlussjahr 2019 keinerlei Einfluss auf das Jahresergebnis. 2020 führen sie
zu einer Erhöhung der Planungspositionen, wodurch sich dann bei
Inanspruchnahme eine
Auswirkung auf das Jahresergebnis 2020 ergeben kann. Die Kreisumlage ist
hiervon nicht tangiert.
Die von 2019 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen
des Jahres 2020 wie folgt:
AUFWENDUNGEN |
14.738.369,76 € |
AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2020 |
14.738.369,76 € |
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AUSZAHLUNGEN AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT |
14.738.369,76 € |
AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT |
37.775.001,01 € |
AUSWIRKUNGEN AUF LIQUIDE MITTEL |
52.513.370,77 € |
Eine Gesamtübersicht der zu
übertragenden Ermächtigungen mit den entsprechenden Begründungen ist in der
Anlage beigefügt.