Betreff
Ermächtigungsübertragungen von 2019 nach 2020 im Rahmen des Jahresabschlusses 2019
Vorlage
20/3806/XVI/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Die dem Kreistag nach § 22 Abs. 4 KomHVO NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß            § 22 Abs. 1-3 KomHVO NRW übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2020 wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag wird empfohlen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Nach § 22 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) ist dem Kreistag eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen. Die gemäß § 22 Abs. 1-3 KomHVO NRW von 2019 nach 2020 übertragenen Ermächtigungen haben im Abschlussjahr 2019 keinerlei Einfluss auf das Jahresergebnis. 2020 führen sie zu einer Erhöhung der Planungspositionen, wodurch sich dann bei Inanspruchnahme eine Auswirkung auf das Jahresergebnis 2020 ergeben kann. Die Kreisumlage ist hiervon nicht tangiert.

 

Die von 2019 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen des Jahres 2020 wie folgt:

 

AUFWENDUNGEN

   14.738.369,76 €

AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2020

  14.738.369,76 €

 

 

 

 

AUSZAHLUNGEN AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT

14.738.369,76 €

AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT

37.775.001,01 €

AUSWIRKUNGEN AUF LIQUIDE MITTEL

52.513.370,77 €

 

 

Eine Gesamtübersicht  der zu übertragenden Ermächtigungen mit den entsprechenden Begründungen ist in der Anlage beigefügt.