Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 05.03.2020 beschloss der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss gem. § 14 Abs. 1 i. V. m. § 20 Abs. 1 und 2 LNatSchG NRW (Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen - Landesnaturschutzgesetz -) v. 15.11.2016 (GV.NRW S. 933, SGV NRW 791), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 26.03.2019 (GV. NRW. S. 193, 214) die Aufstellung der 5. vereinfachten Änderung des Landschaftsplanes III - Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich -.
Gegenstand
der 5. vereinfachten Änderung ist die Festsetzung der Quelle im Strümper Bruch
als Naturdenkmal gem. §28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG v. 29.07.2009,
BGBl. I S.2542).
Gegenstand des Beteiligungsverfahrens gem. § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW war der Änderungsentwurf mit der Ergänzung der festgesetzten Naturdenkmale um die Festsetzung der Quelle im Strümper Bruch und deren Umgebung als Naturdenkmal gem. § 28 Bundesnaturschutzgesetz. Der Änderungsentwurf entspricht dem zur Sitzung vorgelegten Satzungsentwurf (Anlage 1).
Die von der Änderung berührten Träger öffentlicher Belange (Stadt Meerbusch, Deichverband Meerbusch Lank, Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreis Neuss), der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, die anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. § 66 LNatSchG NRW, sowie die Eigentümer der von der Änderung betroffenen Grundstücke wurden gem. § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW in der Zeit vom 31.03. bis zum 30.04. 2020 beteiligt.
Im Zuge des Beteiligungsverfahrens wurden keine Bedenken oder Anregungen erhoben.
Die 5. vereinfachte Änderung des Landschaftsplanes III – Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich – besteht aus einer Änderung der Entwicklungs- und Festsetzungskarte sowie der textlichen Darstellungen und Festsetzungen gem. dem anliegenden Satzungsentwurf (Anlage 1).