Beschlussempfehlung:
- Der Kreistag beschließt, in den Schulausschuss …. ordentliche und …. stellvertretende Mitglieder zu wählen.
- Der Kreistag beschließt folgende Kreistagsabgeordnete bzw. sachkundige Bürger zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Schulausschusses zu bestellen mit der Maßgabe, dass die stellvertretenden Ausschussmitglieder jeder Fraktion in der Reihenfolge der nachstehenden Auflistung unter Beachtung des § 28 der Geschäftsordnung des Kreistages zur Vertretung der ordentlichen Ausschussmitglieder ihrer Fraktion berufen sind:
Lfd. Nr. |
Mitglied |
Stellvertreter |
Fraktion/ Gruppe |
1. |
|||
2. |
|||
3. |
|||
… |
- Von
der Fraktion wird bestimmt zum
Ausschussvorsitzenden:
Kreistagsabgeordnete(r):
Von der Fraktion wird bestimmt zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden:
Kreistagsabgeordnete(r):
- Der Kreistag beschließt, folgende Geistliche als beratende Mitglieder gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz zu berufen:
a) Katholische Kirche
Mitglied: Diakon Georg Langer
Stellvertreter: Herr Michael Wittenbruch
b) Evangelische Kirche
Mitglied: Pfarrer Ralf Laubert
Stellvertreter: Ulrike Albrecht
Sachverhalt:
Nach § 85 Schulgesetz ist ein Schulausschuss zu bilden, der sich nach den Vorschriften der kommunalen Verfassungsgesetze zusammensetzt. Je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter ist als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Außerdem können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden.
Für die katholische Kirche wurde Herr Diakon Georg Langer,
Neuss, benannt. Sein Stellvertreter ist Herr Michael Wittenbruch, Neuss. Die evangelische Kirche hat Herrn Pfarrer Ralf
Laubert, Grevenbroich, benannt. Seine Stellvertreterin ist Frau Ulrike Albrecht.
Die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgt gemäß § 35 Abs. 3 KrO NRW.