Betreff
Wahl der Vorsitzenden / des Vorsitzenden des Kreisjugendhilfeausschusses und ihrer / seiner Stellvertretung.
Vorlage
51/0262/XVII/2021
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Zur/zum Vorsitzenden wurde gewählt:

Zur/zum stellv. Vorsitzenden wurde gewählt:

 

 


Sachverhalt:

Zur konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses lädt der Landrat ein und leitet die Sitzung bis zur Wahl einer Vorsitzenden/ eines Vorsitzenden (§ 42 c KreisO NW).

Anders als bei der Besetzung des Ausschussvorsitzes im üblichen Verfahren wird die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und die Stellvertretung aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, mit einfacher Mehrheit von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses gewählt (§ 4 Abs. 5 AG-KJHG).

Die Vorsitzende /der Vorsitzende und die Stellvertretung werden in zwei getrennten Wahlgängen gewählt. Die Wahl kann durch offene Abstimmung vollzogen werden, soweit diesem Verfahren niemand widerspricht. Auf Antrag von mindestens 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder ist geheim abzustimmen (§ 35 Abs. 2 KreisO).

Es wird darauf hingewiesen, dass der Ältestenrat des Rhein-Kreises Neuss eine Empfehlung für die Wahl einer Vorsitzenden/eines Vorsitzenden ausgesprochen hat, über die der Landrat die Ausschussmitglieder in der Sitzung informieren wird.