Sachverhalt:
Aktuelle Situation im Rhein-Kreis Neuss
Über
die aktuellen Fallzahlen im Rhein-Kreis Neuss werden alle Kreistagsabgeordneten
in einem wöchentlichen Bericht informiert. Auf eine gesonderte Darstellung der
in dem Bericht aufgeführten Zahlen wird hier daher verzichtet. Im Übrigen
werden aktuelle Entwicklungen am 19.05.2021 noch mündlich ergänzt.
Die
Zahl der COVID-19 Patienten in den Krankenhäusern und auf den dortigen
Intensivstationen ist weiter leicht angestiegen, liegt aber bei der Gesamtzahl
der stationären Patienten noch unter dem Niveau des Jahresbeginns. Aktuell sind
die Krankenhaus- und Intensivkapazitäten ausreichend. Eine Übersicht über die
Entwicklung Covid-19 Patienten in den Krankenhäusern findet sich hier:
Personelle
Situation
Im
Gesundheitsamt des Rhein-Kreis Neuss wird weiter an sieben Tagen in der Woche
im 2-Schicht-System (6:30 – 14:00 Uhr und 14:00 – 21:30 Uhr) gearbeitet. Auch an den im Mai und Juni
anstehenden Feiertagen (Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam) sind
das Gesundheitsamt sowie die Corona-Hotline täglich im Einsatz. Insgesamt sind
im Corona-Team derzeit inkl. der Corona-Hotline 186 Personen (138,12
Vollzeitäquivalente) tätig. Hierunter sind auch weiter 10 Soldaten und
Mitarbeiter der Bundeswehr. Aktuell ist der Hilfeleistungsantrag bis zum 15.
Juni befristet. Außerdem sind 3 Mitarbeiter/innen von Landes- und
Bundesbehörden zur Unterstützung des Gesundheitsamtes abgeordnet. Über eine
zusätzliche Personalreserve mit 33,43 Vollzeitäquivalente kann das Corona-Team
stets bedarfsorientiert kurzfristig aufgestockt werden.
Corona-Notbremse
Seit
dem 25. April gelten im Rhein-Kreis Neuss die bundesweit einheitlichen
Regelungen der „Corona-Notbremse“ für Kreise und kreisfreie Städte, die
mindestens an drei Tagen in Folge beim Robert-Koch-Institut einen höheren
Inzidenzwert als 100 aufweisen. Somit gelten folgende Regeln:
• Private Treffen sind auf die Angehörigen
eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Diese
Kontaktbeschränkungen gelten sowohl für den öffentlichen als auch für den
privaten Raum.
• Zwischen 22 und 5 Uhr gelten
Ausgangsbeschränkungen und Bürger dürfen die Wohnung oder das eigene Grundstück
nicht verlassen. Ausnahmen gelten u.a. für Notfälle, die Berufsaus-übung oder
das Gass igehen mit dem Hund. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht
erlaubt, allerdings nur alleine.
• Der Lebensmittelhandel bleibt geöffnet,
ebenfalls die Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte,
Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen,
Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte,
Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Hier
gilt eine begrenzte Kunden-zahl je nach Größe des Geschäfts. Für alle anderen
gilt: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn diese einen bestätigten
negativen Corona-Test mit Nachweis (Bürgertestung) vorlegen und einen Termin
gebucht haben.
• Nicht-medizinische körpernahe
Dienstleistungen sind untersagt. Eine Ausnahme gibt es für
Friseurdienstleistungen und Fußpflege. Kundinnen und Kunden müssen allerdings
ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden
sein darf.
• Kontaktloser Sport im Freien ist nur
alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt erlaubt. Kinder unter 14 Jahren
dürfen kontaktlosen Sport maximal zu fünft machen.
• Kultur- und Freizeiteinrichtungen
bleiben geschlossen. Nur zoologische und botanische Gärten können mit einem
aktuellen negativen Test besucht werden.
• Arbeitgeber müssen Homeoffice anbieten,
wo das möglich ist.
• In Schulen ist Wechselunterricht
möglich. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich.
Schülerinnen und Schüler sollen zweimal in der Woche auf eine Corona-Infektion
getestet werden.
Die
„Corona-Notbremse“ tritt erst dann wieder außer Kraft, wenn die Wochen-Inzidenz
an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt.
Seit
dem 3. Mai vollständig Geimpfte und Genesene negativ getesteten Menschen in
bestimmten Bereichen gleichgestellt. Hierzu zählen
• Click and Meet im Einzelhandel
• Besuche der Außenbereiche von Zoos oder
Botanischen Gärten
• zulässige körpernahen Dienstleistungen (zum Beispiel Friseur-
oder Fußpflegetermin)
• Testpflicht in Schulen
• der Einreisequarantäne (außer aus
Virusvarianten-Gebieten)
Vollständig
Geimpfte oder Genese müssen hier kein zusätzliches negatives Coronatestergebnis
mehr nachweisen.
Die
Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden
durch:
1.
den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen
Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen
Impfstoff, also durch den Eintrag im Impfpass.
2.
den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels
Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der
Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal
sechs Monate zurückliegt oder der Bescheinigung des Gesundheitsamtes hierüber.
Seit
dem 9. Mai sind zudem Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich sowie
Ausgangssperren für Genesene und vollständig Geimpfte aufgehoben.
Der
Rhein-Kreis Neuss verschickt kreisweit an alle Genesene unaufgefordert eine
Bescheinigung über das positive PCR-Testergebnis.
Kostenfreie
Corona-Schnelltests
Das
Kreis-Gesundheitsamt hat insgesamt etwa 200 Anbieter im Kreisgebiet mit der
Durchführung der kostenfreien Corona-Schnelltests beauftragt und somit ein
flächendeckendes Netz geschaffen. Eine stets aktuelle Übersicht findet sich auf
der Kreis-Homepage unter www.rhein-kreis-neuss.de/schnelltest.
Neben den hier gelisteten 104 Anbietern haben sich weitere Hausarztpraxen
beauftragen lassen, die diese Tests aber nur für ihre Patienten anbieten. Diese
werden dort daher nicht aufgeführt.
Das
Land Nordrhein-Westfalen hat in einem Erlass vom 3. April angekündigt, dass in
den Osterferien landesweit alle Schulen, vorrangig Grund- und Förderschulen,
mit Selbsttests für eine zweimal wöchentliche Testung beliefert werden. Die
Kreisverwaltung hat die Schulen im Kreis unmittelbar informiert und im
Bedarfsfall Unterstützung angeboten. In den nächsten Wochen sollen weitere
Tests folgen.
Testungen
in Schulen
Seit
dem 10. Mai werden die Kinder an Grund- und Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss
mit sogenannten Lolli-Tests getestet. Diese PCR-Tests sind sicherer als die
bisher durchgeführten Selbsttests. Mit den Lolli-Tests werden Infektionen
innerhalb einer Lerngruppe identifiziert. Die Kinder lutschen dabei für etwa 30
Sekunden an einem Tupfer wie an einem Lolli; die Tests einer Gruppe werden
gesammelt und zusammen ausgewertet. So lässt sich feststellen, ob jemand aus
der Gruppe mit dem Coronavirus angesteckt ist. Durch die PCR-Tests in Form von
Lolli-Tests könnten zudem Infektionen frühzeitig entdeckt und Ansteckungen
vermieden werden. Bei einem positiven Test erhalten alle Kinder einer
Pool-Gruppe einen persönlichen PCR-Test. Infizierte Kinder müssen zu Hause in
Isolation bleiben. Das Gesundheitsamt entscheidet nach individueller Bewertung,
welche Quarantänemaßnahmen für alle anderen Kinder der Lerngruppe gelten und
informiert die Eltern.
Corona-Schutzimpfungen
Bis
zum 7. Mai haben im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss und der
Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sowie durch die mobilen Impfteams
bereits 107.562 Personen ihre Erst- und 30.463 Personen ihre Zweitimpfung
erhalten. Zudem sind kreisweit in den Arztpraxen 38.771 Personen einmal und
1.431 Personen zweimal geimpft worden.
Seit
dem 30. April - sind für die Impfzentren in NRW Terminbuchungen von Menschen
mit Vorerkrankung der Priorität 2 möglich. Diese und alle Impfberechtigten, die
zur Gruppe der über-70-Jährigen gehören, können sich bei der Kassenärztlichen
Vereinigung online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale
Ruf-nummer 0800 116 117 01 Termine geben lassen. Wer zu den Impfberechtigten
bestimmter Berufsgruppen gehört, meldet sich beim Rhein-Kreis Neuss über die
Mail-Adresse impfzentrum@rhein-kreis-neuss.de für einen Impftermin an.
Seit
dem 6. Mai sind für die Impfzentren in Nordrhein-Westfalen Terminbuchungen für
weitere Personengruppen der Prioritätengruppe drei möglich. Die Terminbuchungen
für die jetzt neu impfberechtigten Personengruppen erfolgen über die Buchungssysteme
der kassenärztlichen Vereinigung online über www.116117.de sowie telefonisch
über die zentrale Rufnummer (0800) 116 117 01 vorgenommen werden. Zum Einsatz
kommen die Impfstoffe der Firmen Moderna und BioNTech, eine Wahlmöglichkeit
besteht nicht. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sollen über
die Hausärzte einen Impftermin vereinbaren.
Seit
dem 7. Mai ist bundesweit die Priorisierung bei Impfungen mit AstraZeneca
aufgehoben. Erst-Impfungen mit AstraZeneca finden nur noch in Arztpraxen und
nicht mehr in den Impfzentren statt. Dort können sich nach vorheriger Beratung
auch Impfwillige impfen lassen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben. Personen, die ihre Erst-Impfung mit AstraZeneca in einem Impfzentrum
erhalten haben, erhalten dort auch ihre zweite Impfdosis, über 60-jährige mit
AstraZeneca, jüngere erhalten Moderna oder BionTech.
Zur
weiteren Erhöhung der Kapazität und zur Vermeidung von Wartezeiten nimmt der
Rhein-Kreis Neuss laufend Optimierungen in den Abläufen im Impfzentrum vor.
Inzwischen sind dort 20 Impfungen pro Stunde und Impfkabine möglich. Dies
ergibt eine wöchentliche Kapazität von insgesamt 15.680 Impfungen. Bei der
Optimierung der Abläufe hat der Kreis auch das kostenfreie Beratungsangebot von
Dr. Andreas Syska, Professor für Produktionsmanagement an der Hochschule
Niederrhein, angenommen.
Ziel
aller organisatorischen Verbesserungen ist es, Wartezeiten bei zu Impfenden und
dem Personal im Impfzentrum zu vermeiden, sowie die Datenerfassung durch
weitere Digitalisierung zu beschleunigen. So werden Unterlagen nun schon vor
dem Impfzentrum auf Vollständigkeit geprüft, die Organisation des
Eingangsbereichs sowie die Ausschilderung optimiert und die Lenkung der zu
impfenden Personen in den Impfstraßen flexibler gestaltet.
Die
Kreisverwaltung erarbeitet aktuell Handlungsansätze, wie nach einer Aufhebung
der Impfpriorisierung auch in Quartieren mit einem hohen Anteil an
einkommensschwachen Menschen sowie Menschen mit Migrationshintergrund über das
Impfangebot aufgeklärt werden sowie für dessen Inanspruchnahme motiviert werden
kann. Hierbei sollen insbesondere auch die örtlichen Akteure eingebunden
werden. Falls zulässig, wird auch die Durchführung von mobilen Impfangeboten
geprüft.
Luca-App
zur Kontaktnachverfolgung
Der
Rhein-Kreis Neuss ist seit Anfang April an die Luca-App zur digitalen
Kontaktdaten-Übermittlung angeschlossen. Gastronomie, Einzelhandel oder
Veranstaltungsbranche im Rhein-Kreis Neuss können die App somit zur
Kontaktnachverfolgung einsetzen. Der Kreis wird die Möglichkeit auch für andere
Gästelisten- und Check-in-Anbieter sowie deren am Markt erprobten App-Lösungen
anbieten, sofern eine nahtlose Anbindung an das Fachverfahren „SORMAS“
gewährleistet ist. Die Nutzung der Luca-App sei für Gastgeber und Gast
freiwillig. Nur das Gesundheitsamt könne die in Luca gesicherten Daten wieder
entschlüsseln, nachdem beide Seiten ihr Einverständnis erklärt hätten.
Restaurantbesitzer,
Einzelhändler oder Veranstalter müssen ihren Standort bei Luca registrieren. Danach
können individuelle QR-Codes für einen Ort und Tisch generiert, ausgedruckt
oder ebenfalls auf einem mobilen Endgerät gespeichert werden. Ab diesem
Zeitpunkt kann ein Check-in auf zwei Wegen erfolgen: Entweder der Gastgeber
scannt den QR-Code seines Gastes oder der Gast scannt den QR-Code seines
Gastgebers.
Verlässt
der Gast den Gastgeber, erfolgt der Check-out im Idealfall automatisch
(„Geofencing“) oder manuell durch Gast beziehungsweise Gastgeber. Tritt nun im
Umfeld des besuchten Ortes eine Infektion auf, kann das Kreisgesundheitsamt die
gefährdeten Besucher über die App ermitteln, sobald der positiv bestätigte Gast
seinen Besuch und der Gastgeber den Ort sowie die Kontaktliste freigegeben
haben.
Einkaufshilfe
für Menschen in Quarantäne
Der
Rhein-Kreis Neuss hat bereits vor über einem Jahr einen Einkaufsdienst für
Menschen in Quarantäne eingerichtet. Hiermit wird sichergestellt, dass
Haushalte ohne soziale Kontakte auch während der Corona-Pandemie gut versorgt
sind – beispielsweise Senioren, deren Verwandte ihren Wohnsitz nicht in der
Region haben. Insgesamt wurde diese Unterstützung seit Pandemie-Beginn 400 Mal
in Anspruch genommen. Allein im April 2021 wurde 66 Anfragen bedient. Gefragt
war dabei nicht nur Hilfe beim Einkauf, sondern auch Unterstützung beim Gassi
gehen. Umgesetzt wird die Unterstützung von den örtlichen Wohlfahrtsverbänden,
die vor Ort auch Unterstützung von weiteren freiwilligen erhalten.
In
zwei Drittel der Fälle geht es um Hilfe bei Einkäufen; häufig brauchen die
Menschen in Quarantäne auch kurzfristig Medikamente. Bei rund einem Viertel der
Anfragen geht es um Hilfe beim Gassi gehen. Zu Beginn der Pandemie wurde die
Unterstützung insbesondere von älteren Menschen in Anspruch genommen haben.
Inzwischen sind alle Altersgruppen nahezu gleich stark vertreten.