Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung wird beauftragt, Erfahrungen der Referenzkreise
einzuholen und eine Vereinbarung zur kommunalen Koordinierung mit dem Land
vorzubereiten.
Sachverhalt:
Im November 2011 haben die Partner im Ausbildungskonsens des Landes
Nordrhein-Westfalen die Einführung eines „Neuen Übergangssystems Schule - Beruf
NRW“ beschlossen.
Ziel ist es, mittelfristig allen jungen Frauen und Männern, die
ausbildungsfähig und -willig sind, eine verbindliche Ausbildungsperspektive zu
geben. Damit soll der Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf nachhaltig
verbessert und die unübersichtliche Vielzahl von Aktivitäten im Übergang Schule
/ Beruf gebündelt und in ein verbindliches, flächendeckendes, transparentes,
nachhaltiges und geschlechtersensibles System der Berufs- und
Studienorientierung überführt werden. Dabei sollen die Kreise und kreisfreien
Städte in ihrem Zuständigkeitsbereich die kommunale Koordinierung des
Übergangssystems übernehmen.
Eingeführt wurde das System zunächst in sieben Referenzkommunen
(Städteregion Aachen, Stadt Bielefeld, Kreis Borken, Stadt Dortmund, Stadt
Mülheim an der Ruhr, Rheinisch-Bergischer Kreis und Kreis Siegen-Wittgenstein).
Bis zum Ende 2012 sind ca. weitere 20 Kommunen hinzugekommen. In 2013 sollen weitere
Kreise und kreisfreie Städte in NRW hinzukommen. In 2014 sollen Schulen
successive eingebunden werden, so dass die flächendeckende Umsetzung aller
Elemente und Maßnahmen ab dem Schuljahr 2017/2018 erwartet wird.
Zur Finanzierung des neuen Übergangssystems überführt das Land
bestehende Förderangebote zur Berufsorientierung in das neue Übergangssystem.
Davon betroffen ist zum Beispiel das Projekt STARTKLAR - MIT PRAXIS FIT FÜR DIE
AUSBILDUNG IN NRW.
Im Übrigen wird die kommunale Koordinierung vom Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales und aus Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) per
Anteilsfinanzierung (50%) der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben
gefördert. Dabei sind förderungsfähig: eine Leitungsstelle bis E 14, drei
weitere Vollzeitstellen bis E 12 und Sachausgaben bis zu einem Höchstbetrag von
15.600,00 € pro Jahr und Vollzeitstelle.
Das Umsetzungskonzept umfasst die Handlungsfelder:
1.
gezielte Berufs-
und Studienorientierung in allen allgemeinbildenden Schulen
2.
klare
Strukturierung des Übergangs von Schule in Ausbildung
3.
Steigerung der
Attraktivität des dualen Systems sowie die
4.
Kommunale
Koordinierung des Übergangssystem
Im April des Jahres 2012 wurden seitens der Gesellschaft für innovative
Beschäftigungsförderung mbH (GiB NRW) Informationsveranstaltungen zur
kommunalen Koordinierung im „Neuen Übergangssystem Schule - Beruf in NRW“ in Düsseldorf und Dortmund durchgeführt. Am
14.05.2012 wurde das neue Übergangssystem den Schuldezernenten der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden vorgestellt. Im Schulausschuss des
Rhein-Kreises Neuss wurde am 21.05.2012 der Bericht der Verwaltung zum neuen
Übergangssystem zur Kenntnis genommen.
1. Berufs-
und Studienorientierung
Eine flächendeckende Einführung einer
nachhaltigen, geschlechtersensiblen und systematischen Berufs- und
Studienorientierung soll dem Ziel dienen, Jugendliche zu reflektierten Berufs-
und Studienwahlentscheidungen zu führen und realistische
Ausbildungsperspektiven im Anschluss an die allgemeinbildende Schule zu
entwickeln. Dazu wurden Standardelemente entwickelt, die systematisch,
beginnend ab der Jahrgangsstufe 8 bis hinein in eine Ausbildung bzw. alternative
Anschlusswege, definiert sind.
Der Prozess gliedert sich in:
-
begleitende Beratungen (in Schule durch BA und
andere, der Eltern),
-
schulische Strukturen (Curricula, Studien- und
Berufswahlkoordinatoren, Berufsorientierungsbüros),
-
Portfolioinstrument,
-
Potenzialanalyse und Kompetenzfeststellung,
-
Praxisphasen und ihre Verbindungen mit Unterricht,
-
koordinierte Gestaltung des Übergangs incl.
Übergangsempfehlung.
2. Übergangssystem Schule - Ausbildung
Die Angebote im Übergang von der
allgemeinen bildenden Schule in Ausbildung sollen den Fachkräftenachwuchs
sichern und gleichzeitig eine verbindliche Ausbildungsperspektive schaffen.
Dazu werden:
-
Angebote mit weitgehend identischen Zielgruppen
zusammengeführt (Werkstattjahr und Jugendwerkstätten),
-
Angebote am Berufskolleg reduziert und neu
strukturiert,
-
übersichtliche Angebotsstrukturen mit klarer
Zielgruppenzuordnung allen Beteiligten zur Verfügung gestellt
-
Übergangsempfehlungen etabliert
-
ein Abgleich von Maßnahmenangebot und -nachfrage
systematisiert.
3. Attraktivität des dualen Systems
Um die Attraktivität der dualen Ausbildung
bei Eltern und Jugendlichen aller Schulformen zu erhöhen, soll eine gemeinsame
Strategie entwickelt werden.
Verschiedene Maßnahmen werden dazu
erarbeitet und umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt zum Beispiel
-
durch Veranstaltungen und Maßnahmen, bei denen
Multiplikatoren, Eltern, Schülerinnen und Schüler informiert werden sowie
-
über jugendspezifische Kommunikationsmedien.
Hierzu soll die Möglichkeit, gleichzeitig mit der dualen Ausbildung die
Fachhochschulreife zu erwerben, flächendeckend ausgebaut und die Möglichkeit,
beruflich erworbene Kompetenzen auf Studiengänge anzurechnen, systematisch
weiterverfolgt werden.
4. Kommunale Koordinierung
Ziel der kommunalen Koordinierung ist es,
ein nachhaltiges systematisches Übergangssystem Schule - Beruf anzustoßen,
notwendige Abstimmungsprozesse zu organisieren und zu einer kontinuierlichen
Weiterentwicklung und dem gezielten Abbau der unübersichtlichen Maßnahmenvielfalt
beizutragen.
Die Zuständigkeiten der bisherigen Partner
im Prozess sollen dabei bestehen bleiben.
Im Rahmen der kommunalen Koordinierung ist
es Aufgabe der Kommune, mit den regionalen Partnern ein gemeinsames Verständnis
über das Zusammenwirken der Zuständigkeiten zu erreichen, Rollen zu klären,
Absprachen und Vereinbarungen zu treffen und deren Einhaltung nachzuhalten.
Damit ist es Aufgabe der kommunalen Koordinierung:
-
die im Ausbildungskonsens vertretenden Partner und
darüber hinaus die für das Übergangssystem relevanten Akteure zu beteiligen,
-
diesen gegenüber initiativ zu werden und damit für
die Zielsetzung, Absprachen und Regeln und die Zusammenarbeit zwischen den
Partnern zu sorgen, Schnittstellen zu optimieren und Entwicklungsprozesse
anzustoßen.
-
Außerdem werden gemeinsam mit den jeweiligen
Partnern Verabredungen getroffen, für die Umsetzung und Wirksamkeit der
angestoßenen Prozesse aber auch deren Qualitätssicherung und -entwicklung.
C. Aufgabenbestimmung
Aufgabe des Rhein-Kreises Neuss im Rahmen der kommunalen Koordinierung
ist es, den Prozess der Verständigung über die Zuständigkeiten und Rollen der
Akteure zu moderieren, in dem Absprachen getroffen und deren Wirksamkeit
nachgehalten wird.
Im Rahmen der eigenen Zuständigkeit in den Politikfeldern Bildung,
Jugend und Arbeit/Soziales gewährleistet der Rhein-Kreis Neuss die
erforderlichen Absprachen über Zielsetzung und Verfahren. Dabei werden die
vorhandenen Strukturen gezielt in die Prozesse eingebunden. Akteure sind
insbesondere die Städte und Gemeinden als Schulträger, die Schulen, die
Schulaufsicht, die Agentur für Arbeit, das Job-Center, Kammern, Gewerkschaften,
Arbeitgeberverbände, die Jugendhilfe, die RAA bzw. das Kommunale
Integrationszentrum, Integrationsfachdienste und ähnliche.
Die Verabredungen zwischen den jeweiligen Partnern und die Kontrolle
ihrer Wirksamkeit werden durch den Rhein-Kreis Neuss koordiniert.