Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Erweiterung des Gruppenklärwerks Nordkanal des Erftverbandes entsprechend den vorgelegten Plänen.


Protokoll:

Vorsitzender Lechner verwies auf die umfangreiche landschaftspflegerische Begleitplanung sowie die artenschutzfachliche Untersuchung. Man benötige derartige Klärwerke.

 

Beiratsmitglied Grimbach bezeichnete es als sinnvoll, die entstehenden Gase wie Methan zu nutzen, und nicht in die Atmosphäre zu entlassen.

 

Beiratsmitglied Bachmann wies auf die nicht mehr zutreffende Höhe der in der Berechnung angesetzten Grunderwerbssteuer hin.

 

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz erklärte, dass die Berechnung vor der Festsetzung eines Ersatzgeldes auf der Grundlage der aktuellen Berechnungstabellen erfolge. Derzeit sei dies noch nicht beachtlich.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.