Sitzung: 23.09.2019 Finanzausschuss
Vorlage: 20/3389/XVI/2019
Beschluss:
Der Finanzausschuss
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Protokoll:
Kreiskämmerer Graul
verwies auf die der Einladung beigefügten Erläuterungen und Berechnungen, die Eckpunkte
für das GFG 2020 sowie auf die gemeinsame Stellungnahme des LKT NRW und des
Städte- und Gemeindebundes NRW vom 25.07.2019.
Zwischenzeitlich wurden
die Eckpunkte am 04.09.2019 in den Landtag NRW zur Beratung eingebracht.
Hervorzugheben sei, dass
auch gegenüber dem GFG 2019 eine zusätzliche Dotierung des Steuerverbundes
gegeben sei. Sowohl die originäre als auch die verteilbare Finanzausgleichsmasse
seien gestiegen. Mittlerweile würde ein
Finanzvolumen von rund
12,7 Mio. € über das
GFG 2020 an die Städte und Gemeinden verteilt. Insbesondere die vorzeitige
Streichung des sogenannten „Kommunal-Soli“ trage mit 124 Mio. € zur Steigerung
der Finanzausgleichsmasse bei.
Es sei
erfreulich, dass die Umlagegrundlagen und die Steuerkraft gegenüber 2019
nochmals gestiegen seien, jedoch stünden erst mit Ablauf des Referenzzeitraumes
zum 30.09.2019 die endgültigen Werte fest.
Auf Basis der derzeit
vorliegenden Werte erhalte der Kreis gegenüber der Planung für 2020 einen
Betrag i.H.v. von rund 3,9 Mio. € weniger an Schlüsselzuweisungen. Dafür sorgen
die gestiegenen Umlagegrundlagen für einen Mitnahmeeffekt bei der Kreisumlage
i.H.v. von voraussichtlich rund 7 Mio. €. Bei der Landschaftsumlage ergäbe sich
gegenüber den Plandaten für 2020 ein geringerer Zahlbetrag von zurzeit 1,8 Mio
€. Saldiert führe dies zu einer Verbesserung der Planungsannahmen 2020.
Die Verwaltung
wies daraufhin, dass bei der Verbesserung bezüglich der Landschaftsumlage gemäß
Kreistagsbeschluss 20/3190/XVI/2019 vom 27.03.2019 zu berücksichtigen sei, dass
der auf den Rhein-Kreis Neuss entfallende Anteil nicht als Kreisumlage erhoben werde.
Ferner sei durch die Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der
Unterkunft und Heizung im Bereich SGB II
bei der sogenannten Entlastungmilliarde von 3,3 % (veranschlagt im HH
2020) auf 2,7 % mit Verschlechterungen bei den Erträgen gegenüber der Planung zu rechnen.
Auf Nachfrage
des Kreistagsabgeordneten Dr. Ammermann erläuterte der Kreiskämmerer, dass der
bei der Haushaltsaufstellung 2019/2020 von der Verwaltung prognostizierten
Entwicklung der Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen entgegen der Annahme
der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen keine Überbetonung der Risiken und
Unterbetonung der Einnahmeerwartungen zugrunde lag. Vielmehr sei jetzt klar,
dass die Schlüsselzuweisungen um fast 4 Mio. € niedriger ausfallen würden als
veranschlagt. Bei der Prognose für die Umlagegrundlagen konnte den
Einnahmeerwartungen Rechnung getragen werden.
Hinsichtlich
der auch weiter bestehenden Forderung auf Anhebung des Verbundsatzes von
derzeit 23 v.H. auf vormals 28,5 v.H. sowie die weiterhin zu kritisierende
sogenannte „Einwohnerveredlung“ wurde auf die als Anlage beigefügte gemeinsame
Stellungnahme des LKT NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 25.07.2019
verwiesen. Der Kreis schließe sich
vollinhaltlich dieser Stellungnahme an.