Beschlussvorschlag:

§ Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der aktualisierten Fortschreibung des Bedarfsplans für die Kindertageseinrichtungen zu.

§ Das Jugendamt wird beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des Bedarfsplanes festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit den Städten Jüchen und Korschenbroich sowie der Gemeinde Rommerskirchen und den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen.

§ Der Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung dem Landesjugendamt bis zum 15.03.2022 gemäß § 38 KiBiz in Verbindung mit § 33 die in der Tischvorlage aufgeführten Belegungen der Kindertageseinrichtungen in Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen zu melden und Landeszuschüsse gemäß § 38 Abs. 1 KiBiz für die Kindpauschalen sowie gemäß § 38 Abs. 4 KiBiz Landeszuschüsse für Miete, eingruppige Einrichtungen und für Waldkindergärten zu beantragen.

Die im Folgenden aufgeführten Gruppenkonstellationen für die Kindertageseinrichtungen mit der entsprechenden Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren ist die Grundlage für die Belegung der Kindertageseinrichtungen.

Darüber hinaus sind Landeszuschüsse zu beantragen

o        für zertifizierte Familienzentren gem. § 43 Abs. 1 KiBiz

o        zur Qualifizierung gem. § 46 Abs. 2 und 3 KiBiz

o        zur Qualifizierung gem. § 46 Abs. 4 KiBiz

o        für Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren gem. § 24 Abs. 1 und 2 KiBiz.

§ Dem Kreisjugendamt wird die Möglichkeit eingeräumt, die Belegung der Einrichtungen in einem geringen Umfang (Stundenbuchungen) zu verändern, soweit dies aufgrund einer Bedarfsänderung erforderlich wird. Notwendige Änderungen bei den Gruppenformen sowie die endgültige Meldung zum 15.03.2022 an das Landesjugendamt werden dem Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben.

 

Gruppenformen in den Einrichtungen

 

Gruppenformen:

Gruppenform I. 4 bis 6 zweijährige Kinder plus 14 bis 16 Kinder ab 3 Jahre, insgesamt max. 20 Kinder

Gruppenform II: max. 10 Kinder unter 3 Jahren

Gruppenform III: max. 25 Kinder über 3 Jahre

inklusive Gruppe: max. 17 Kinder, davon bis zu 6 Kinder mit Behinderung und 11 Kinder ohne Behinderung

Waldgruppe: max. 20 Kinder ab 3 Jahre oder 20 Kinder ab 2 Jahre mit höchstens     5 Kinder unter drei Jahren

Für die Kindertagespflege wird für das Kindergartenjahr 2022/23 gemäß § 24 KiBiz folgende Meldung abgegeben:

Kindertagespflegepersonen und Betreuungsplätze

Ort / Anzahl

KTP

U3-Plätze

U3-Kinder mit Behinderung

Ü3-Plätze bis zum Schuleintritt

Jüchen

19

85

0

0

Korschenbroich

34

142

0

0

Rommerskirchen

18

77

0

0

gesamt

71

304

0

0

Kindertagespflegeperson (KTP)

 

 


Protokoll:

Herr Berheide berichtete anhand einer Power-Point Präsentation über die Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Anschließend wies er darauf hin, dass in der Kindertagespflege eine Ausbildung von Tagespflegepersonen nicht adäquat möglich sei, da die Ausbildungsdauer und die damit einhergehenden Kosten, für die Ausbildungsdauer wird keine Vergütung gezahlt, für mögliche Kandidatinnen und Kandidaten oftmals abschreckend wirke.

Auf Nachfrage von Frau Stein-Ulrich antwortete Herr Berheide, dass es sich bei der in der Präsentation erwähnten Zahl von 1.000 zugezogenen Kinder um die bereinigte Zahl handele.

Da sich keine weiteren Wortmeldungen erhoben, fasste der Kreisjugendhilfeausschuss einstimmig den folgenden Beschluss: