Sitzung: 16.02.2022 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/1087/XVII/2022
Beschlussvorschlag:
§
Der
Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der aktualisierten Fortschreibung des
Bedarfsplans für die Kindertageseinrichtungen zu.
§
Das
Jugendamt wird beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des
Bedarfsplanes festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit den Städten
Jüchen und Korschenbroich sowie der Gemeinde Rommerskirchen und den freien
Trägern abzustimmen und umzusetzen.
§
Der
Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung dem Landesjugendamt bis zum
15.03.2022 gemäß § 38 KiBiz in Verbindung mit § 33 die in der Tischvorlage
aufgeführten Belegungen der Kindertageseinrichtungen in Jüchen, Korschenbroich
und Rommerskirchen zu melden und Landeszuschüsse gemäß § 38 Abs. 1 KiBiz für
die Kindpauschalen sowie gemäß § 38 Abs. 4 KiBiz Landeszuschüsse für Miete, eingruppige Einrichtungen und für
Waldkindergärten zu beantragen.
Die im Folgenden aufgeführten
Gruppenkonstellationen für die Kindertageseinrichtungen mit der entsprechenden
Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren ist die Grundlage für
die Belegung der Kindertageseinrichtungen.
Darüber
hinaus sind Landeszuschüsse zu beantragen
o
für zertifizierte Familienzentren gem. § 43 Abs. 1
KiBiz
o
zur Qualifizierung gem. § 46 Abs. 2 und 3 KiBiz
o
zur Qualifizierung gem. § 46 Abs. 4 KiBiz
o
für Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren gem.
§ 24 Abs. 1 und 2 KiBiz.
§
Dem
Kreisjugendamt wird die Möglichkeit eingeräumt, die Belegung der Einrichtungen
in einem geringen Umfang (Stundenbuchungen) zu verändern, soweit dies aufgrund
einer Bedarfsänderung erforderlich wird. Notwendige Änderungen bei den
Gruppenformen sowie die endgültige Meldung zum 15.03.2022 an das
Landesjugendamt werden dem Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung zur
Kenntnis gegeben.
Gruppenformen
in den Einrichtungen
Gruppenformen: |
|||||||
Gruppenform
I.
4 bis 6 zweijährige Kinder plus 14 bis 16 Kinder ab 3 Jahre, insgesamt max.
20 Kinder |
|||||||
Gruppenform
II:
max. 10 Kinder unter 3 Jahren |
|||||||
Gruppenform
III:
max. 25 Kinder über 3 Jahre |
|||||||
inklusive
Gruppe:
max. 17 Kinder, davon bis zu 6 Kinder mit Behinderung und 11 Kinder ohne
Behinderung |
|||||||
Waldgruppe: max. 20 Kinder ab
3 Jahre oder 20 Kinder ab 2 Jahre mit höchstens 5 Kinder unter drei Jahren |
Für die Kindertagespflege wird für das Kindergartenjahr 2022/23 gemäß §
24 KiBiz folgende Meldung abgegeben:
Kindertagespflegepersonen und Betreuungsplätze |
||||
Ort / Anzahl |
KTP |
U3-Plätze |
U3-Kinder mit Behinderung |
Ü3-Plätze bis zum Schuleintritt |
Jüchen |
19 |
85 |
0 |
0 |
Korschenbroich |
34 |
142 |
0 |
0 |
Rommerskirchen |
18 |
77 |
0 |
0 |
gesamt |
71 |
304 |
0 |
0 |
Kindertagespflegeperson (KTP) |
Protokoll:
Herr
Berheide berichtete anhand einer Power-Point Präsentation über die
Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022. Die
Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Anschließend
wies er darauf hin, dass in der Kindertagespflege eine Ausbildung von
Tagespflegepersonen nicht adäquat möglich sei, da die Ausbildungsdauer und die
damit einhergehenden Kosten, für die Ausbildungsdauer wird keine Vergütung
gezahlt, für mögliche Kandidatinnen und Kandidaten oftmals abschreckend wirke.
Auf
Nachfrage von Frau Stein-Ulrich antwortete Herr Berheide, dass es sich bei der
in der Präsentation erwähnten Zahl von 1.000 zugezogenen Kinder um die
bereinigte Zahl handele.
Da sich
keine weiteren Wortmeldungen erhoben, fasste der Kreisjugendhilfeausschuss
einstimmig den folgenden Beschluss: