Beschluss:

Die Ausführungen zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - §

2 b Umsatzsteuergesetz – werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 


Protokoll:

Stellvertretender Vorsitzender Hüsges erläuterte kurz den Sachstand zum § 2b Umsatzsteuergesetz. Es erfolgten keine Nachfragen seitens der Kreistagsfraktionen.