Beschluss:

Dem Antrag wird in der vorliegenden Weise zugestimmt, auch mit der Empfehlung, für diesen Zweck 10.000,- € in den Kreishaushalt einzustellen. Die Verwaltung soll anhand der im Antrag genannten Kriterien prüfen, welche Kreis-Partnerschaften in anderen europäischen Ländern in Frage kommen.

 

 


Protokoll:

KTA Ackburally stellt die Frage, was den mit dem Begriff „Augenhöhe“ gemeint sei, insbesondere möchte er wissen, ob hier ein Gleichgewicht zwischen verschiedenen Kreisen gemeint sei bzw. es darum gehe, ähnliche Interessen mit Kreisen in anderen europäischen Ländern zusammenzubringen.

KTA Fielenbach führt hierzu aus, dass sie manchmal den Eindruck habe, dass die Partnerschaft mit dem Kreis Mikołów nicht auf Augenhöhe stattfinde.

Dezernent Stiller äußert hierzu sein Verständnis, da offensichtlich gewisse Themen für den Kreis Mikołów nicht von Interesse seien; es könne also eine Horizonterweiterung bedeuten, mit Kreisen in anderen europäischen Ländern Partnerschaften anzustreben, eine Einstellung von 10.000,- € sei aber nicht notwendig, da der Haushalt des Rhein-Kreises Neuss dies bereits ermögliche.

KTA Ackburally stimmt Dezernent Stiller zu. KTA Beyen stimmt KTA Ackburally zu, dass der Kreis über die „Grenze“ sehen solle, um interessante Kooperationsprojekte zu finden.

KTA Schunder plädiert dafür, auch an Partnerschaften mit Kreisen außerhalb Europas zu denken.

KTA Küpper stimmt der Idee generell zu, gibt aber zu bedenken, dass es große Unterschiede in Europa gebe und unter Umständen die Nachbarländer interessanter seien.

In diesem Zusammenhang verweist die Vorsitzende Stein-Ulrich auf die Klimapartnerschaft des Rhein-Kreises Neuss in Kolumbien, zu dem Thema seien weitere Diskussionen notwendig.

KTA Fischer schlägt vor, den Antrag auf außereuropäische Länder auszuweiten, z.B. Israel.

KTA Fielenbach wendet hierzu ein, dass der Ausschuss Partnerschaftskomitee Europäischen Nachbarn heiße und daher auf europäische Länder ausgerichtet werden sollte.

Dezernent Stiller schlägt vor, den TOP so zu beschließen, allerdings mit weiter Auslegung, und der Verwaltung hierzu einen entsprechenden Prüfauftrag zu erteilen.