Protokoll:

 

Frau Brand erteilt zunächst dem Antragsteller das Wort.

 

Herr Buchartz bedankt sich bei der Verwaltung für die ausführliche Beantwortung der Anfrage.

 

Er stelle aus eigenen Erfahrungen selber fest, dass Kinder im sehr frühen Kindes- bzw. Jugendalter noch sehr stringent von den Eltern zu den Vorsorgeuntersuchungen geführt werden würden. Das nehme aber, da wolle er bei Frau Albrecht nachfragen, ob dies auch aus ihrer Sicht so zutreffe, ja im zunehmenden Alter wahrscheinlich ein wenig ab. Er denke da an die Untersuchungen J1 und J2. Da würde er gerne ergänzend nachfragen, wie hier die Erfahrungen des Gesundheitsamtes seien: Ob die Jugendlichen in diesem Alter ausreichend den Ärzten präsentiert werden würden und man genügend Rückmeldungen von diesen Untersuchungen bekäme, um hier eine Einschätzung des Gesundheitszustandes abgeben zu können.

 

Frau Albrecht erläutert, es gebe natürlich nicht solche Daten zu den J-Untersuchungen wie bis zur U9, da man dort den Querschnitt durch alle 5-6-Jährigen habe. Das sei aber vielleicht durchaus ein Thema, was man im Rahmen einer Befragung aufgreifen könne.

 

Zum einen seien Kinder dann in einem Alter, indem sie nicht mehr gerne zum Kinderarzt gingen oder schon so sehr in der Pubertät seien, dass sie dies als unangenehm empfinden würden. Die niedergelassenen Kollegen selber machten das sehr gut, es gebe aber auch eine große Gruppe an Jugendlichen, die in diesem Alter bereits zum elterlichen Hausarzt gingen, weil sie keine kleinen Kinder mehr wären.  

 

Wie da insgesamt der Rücklauf sei, dazu müsse es ja Zahlen geben, dies würde recherchiert werden.

 

Nachtrag zum Protokoll: Da die J1 und J2 Untersuchungen nicht vom Gesundheitsamt, sondern von den Kinderärzten durchgeführt werden, wurden die Daten bei der KVNO angefragt. Die Daten sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Köpenick teilt mit, er habe bei seinem eigenen Sohn erlebt, wie gegensätzlich die Beurteilungen der Kita zu den Empfehlungen der Kinderärzte im Hinblick auf die U-Untersuchungen und der dadurch zu empfehlenden Maßnahmen ausfallen könnten.

 

Dies könne zur Folge haben, dass die Eltern dann massiv Druck auf die Kinderärzte aber auch auf die Erzieher ausübten. Es wäre aber doch viel einfacher, man würde die Kinder dem sprachtherapeutischen Dienst vorstellen und diese Ergebnisse dann mit den Eltern und Kinderärzten teilen. Er könne sich vorstellen, dass dann auch die logopädische Betreuung der Kinder im Kreisgebiet deutlich zielgerichteter vonstattengehen würde und sich dann auch die Wartezeiten von ein paar Monaten vielleicht auf ein paar Wochen verkürzen lassen könnten.

 

Frau Albrecht entgegnet, dass es diese Fälle gebe, nicht alle Fälle ließen sich aber über einen Kamm scheren. Eine Sprachentwicklungsstörung, die therapiebedürftig sei, sollte auch wirklich über den Kinderarzt und/oder über einen Sprachtherapeuten/Logopäden diagnostiziert werden, der das könne. Der Rhein-Kreis Neuss habe inzwischen 8 Sprachheiltherapeuten/Logopäden fest angestellt, die nun 21 Kitas im Rhein-Kreis Neuss, je nach sozialer Indikation, fest betreuen könnten. Man sei zudem dabei, Sprachberatung oder Diagnostik-Tage auch in den anderen Kitas und zum Teil in Schulen anzubieten. Das werde sich natürlich nicht mit nur 8 Logopäden flächendeckend für den gesamten Rhein-Kreis Neuss umsetzen lassen. Es gebe aber zusätzlich auch über Fitnetz Schulungen für Erzieherinnen und Erzieher, damit diese die Unterschiede besser differenzieren können. Man sei also an der Problematik dran, aber alles zu bedienen, sei dennoch sehr schwierig.