Sitzung: 20.02.2014 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/2947/XV/2014
Beschluss:
JhA/20142002/Ö3.1
1.
Für das
Haushaltsjahr 2014 wurden die Pflegesätze (materieller Aufwand und Erziehungsbeitrag)
zum 01.01.2014 angehoben, so dass die neuen Pflegesätze ab diesem Zeitpunkt
zugrunde zu legen sind.
2.
Für
Kinder und Jugendliche, die bei Verwandten betreut werden, sind die
vorgegebenen materiellen Aufwendungen des Vollzeitpflegegeldes als pauschalierte
Sozialhilfe zu zahlen.
Die Mittel sind im
Haushalt 2014 im Produktplan unter dem PSP Element 1.100.060.363.011
eingeplant.
Protokoll:
Der Ausschussvorsitzende verwies auf
die Sitzungsvorlage und den neuen Erlass vom 03.12.2013 des Ministeriums für
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW.
Es ergaben sich
keine weiteren Wortmeldungen.
Der
Kreisjugendhilfeausschuss beschloss einstimmig: