Sitzung: 26.05.2015 Naturschutzbeirat
Vorlage: 68/0631/XVI/2015
Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Errichtung einer Terrasse im südlichen Anschluss an den Hubertushof, Gemeinde Rommerskirchen.
Protokoll:
Kreisoberverwaltungsrat Schmitz erläuterte das Vorhaben sowie die Ausgangssituation.
Der Beirat fasste ohne Diskussion den nachfolgenden Beschluss.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.