Beschlussvorschlag:

§ Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte Fortschreibung des Bedarfsplans für die Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis.

§ Für den weiteren U3-Ausbau werden die Ausbauziele wie folgt festgelegt:

·         für die 2-jährigen (hineinwachsender Jahrgang)  100% ,

·         für die 1-jährigen 40% und

·         für die Kinder unter einem Jahr 3%.

§ Das Jugendamt wird beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des Bedarfsplanes festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit den Städten Jüchen und Korschenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen sowie den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen.

§ Der Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung dem Landesjugendamt bis zum 15.03.2019 gemäß § 21 Abs. 1 KiBiz die in der Tischvorlage aufgeführten Belegungen der Kindertageseinrichtungen in Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen zu melden.                                                                                      

Die im Folgenden aufgeführten Gruppenkonstellationen für die Kindertageseinrichtungen mit der entsprechenden Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren ist die Grundlage für die Belegung der Kindertageseinrichtungen.

§ Dem Kreisjugendamt wird die Möglichkeit eingeräumt, die Belegung der Einrichtungen in einem geringen Umfang zu verändern, soweit dies aufgrund einer Bedarfsänderung erforderlich wird.


Protokoll:

Herr Berheide berichtete anhand einer Power Point Präsentation über die Fortschreibung des Bedarfsplans für Kindertageseinrichtungen 2018/19. Die Power Point Präsentation ist als Anlage beigefügt.

Herr Lonnes teilte daraufhin mit, entscheidend sei es, dass jedes Kind bisher einen Platz bekommen habe. Dies sei ein  Verdienst der Mitarbeiter des Kreisjugendamtes, aber auch der beteiligten Kommunen. Der Bedarf wachse zurzeit stetig und gemeinsam mit den Städten und der Gemeinde werde man auch weiterhin konsequent daran arbeiten diesen zu decken.

 

Herr Wappenschmidt sprach seinen Dank an die Mitarbeiter des Jugendamtes, sowie an die beteiligten Kommunen aus. Er sei froh, dass es bisher, trotz der schwierigen Planungsbedingungen, stets gelungen sei den Bedarf zu decken. Dieses Ziel müsse auch weiterhin aufrechterhalten werden. Neben der steigenden Kosten sei zukünftig auch die Gewinnung neuer Mitarbeiter eine Herausforderung. Vor allem die Qualität der Arbeit müsse dabei gewahrt bleiben.

Hinsichtlich des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, teilte Herr Wappenschmidt mit dass dieser angesichts der vorgelegten Zahlen der Bedarfsplanung obsolet sei, da die Bedarfsdeckung der Kindertagesbetreuung von Kindern unter 3 Jahren bereits bei 48 % läge.

Er führte weiter aus, dass es positiv sei, dass der tatsächliche Bedarf für unter einjährige Kinder niedriger sei als angenommen und, dass auch die Angebote der Kindertagespflege in Anspruch genommen werden.

 

Herr Schmitz bedankte sich im Anschluss für den Bericht und die gute Arbeit im Jugendamt und in den Kommunen. Die SPD habe jedoch bezüglich des Antrags der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen noch Beratungsbedarf, weswegen um Vertagung gebeten wird.

 

Herr Wappenschmidt merkte nochmals an, dass die Beschlussvorlage dem Antrag der Grünen entspreche und er eine getrennte Beschlussfassung zu diesem Antrag nicht für erforderlich halte.


Herr Becker erklärte dazu, dass er den Antrag zurückstelle.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste anschließend einstimmig den folgenden Beschluss: