Sitzung: 18.12.2019 Kreistag
Vorlage: 68/3630/XVI/2019
Beschluss:
Dritte Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der
durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen
Aufgrund
der §§ 5 Absatz 1, 26 Absatz 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), der §§ 2 Absatz 1, 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und
des § 9 Absatz 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW.
74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im
Rhein-Kreises Neuss vom 28.09.1994 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen
hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 18.12.2019 die
folgende Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung
von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung
gestellten Abfallentsorgungsanlagen“ beschlossen.
§ 1
§ 2 Abs. 1 Nummer 1 erhält folgende Fassung:
1. Haus- und Sperrmüll 170,66 Euro / Mg
§ 2 Abs. 4 Nummern 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:
1. Asbesthaltige
Abfälle 124,18 Euro / Mg
2. Mineralische
Dämmstoffe 308,97
Euro / Mg
3. Sonstige
Deponieabfälle 54,37
Euro / Mg
§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Vergütung nach § 1 Nr. 1 wird für Altpapier, -pappen, -kartonagen
nach folgender
Berechnungsformel bestimmt:
V = 69,19 * m * ( 1,2660 * (z / z0) - 0,2660 )
Dabei bedeuten:
V: Vergütung in Euro
m: angeliefertes Altpapier, -pappen, -kartonagen in Gewichtstonnen
(Megagramm)
z: Statistisches Bundesamt: Index der Großhandelsverkaufspreise für
Altpapier, Gemischtes Altpapier, (B 12 - 1.02), Gewicht 100% für den jeweiligen
Abrechnungsmonat.
z0: Statistisches Bundesamt: Index der
Großhandelsverkaufspreise für Altpapier, Gemischtes Altpapier, (B 12 - 1.02),
Gewicht 100% für den Monat Juli 2018.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig