Protokoll:

Ausschussmitglied Pfeifer führte aus, dass die derzeitige Bauausführung in der Ortslage Glehn Anlass gebe, an insgesamt 3 Stellen einer planerischen Prüfung unterzogen zu werden.

Aus eigener Anschauung habe er sich davon überzeugen können, dass die Sichtverhältnisse im Bereich der auf die K 8 einmündenden Elisabethstraße/Am Hagelkreuz nur bedingt den verkehrlichen Anforderungen entsprechen und deshalb an dieser Stelle nachgebessert werden müsse.

Ein weiterer Kritikpunkt betreffe den Abschnitt der Hauptstraße zwischen der Bachstraße und Joenstraße. Im Interesse der Anlieger sollte auf die anstelle der geplanten Baumpflanzungen vorgesehene Begrünung mit Bodendeckern verzichtet werden und nicht zuletzt auch zur Vermeidung hiermit verbundenen Pflege- und Unterhaltungsaufwandes weiterer Parkraum in Form von Parkbuchten geschaffen werden.

Des Weiteren möge die Verwaltung vor Ort die Möglichkeit einer geringfügig verschobenen Positionierung der dortigen Busbucht überprüfen, da ansonsten in diesem Bereich (zwischen Hauptstraße 23 bis 27) eine private Zufahrt in ihrer Nutzbarkeit beeinträchtigt wäre.

 

Hinsichtlich der Einmündung Elisabethstraße/Am Hagelkreuz wies Dezernent Dr. March darauf hin, dass die nach erfolgter Deckenerneuerung (mit Rotasphalt) neu aufzutragende Markierung an die Neugestaltung dieses Einmündungsbereiches angepasst werde. Den Bereich der Bushaltestelle habe das Kreistiefbauamt in Abstimmung mit der Stadt Korschenbroich bereits angepasst, so dass eine Behinderung der privaten Zufahrt ausgeschlossen sei.

 

In Bezug auf die erwähnten Baumpflanzungen führte Dipl.-Ing. Ludwig aus, dass – leitungsbedingt – drei Pflanzbeete definitiv nicht für eine Baumpflanzung in Frage kämen.

An weiteren Stellen werde die vor Ort tätige Baufirma entsprechende Suchschachtungen vornehmen, um den exakten Leitungsverlauf klären zu können und hiermit einhergehend die Möglichkeit weiterer Baumpflanzungen im vorgesehenen Umfang. Letztlich sei davon auszugehen, dass ca. 60 bis 70 % der vorgesehenen Einzelbäume plankonform gepflanzt werden könnten, was jedoch vom Ergebnis der Suchschachtungen abhänge. Aus gestalterischen Gründen sei einer ersatzweisen Begrünung der Pflanzbeete mit blühenden Bodendeckern der Vorzug gegenüber einer geschlossenen Pflaster- oder Asphaltdecke zu geben.

 

Auf nochmaligen Vortrag seitens Ausschussmitgliedes Pfeifer sicherte Dezernent Dr. March zu, die angesprochene Situation im Einmündungsbereich Elisabethstraße/Am Hagelkreuz/Hauptstraße hinsichtlich einer ausreichenden Anfahrsicht in Abstimmung mit der Stadt Korschenbroich überprüfen zu lassen.

 

Weitere Wortmeldungen zum Ausbau der K 8 in der OD Glehn sowie zum bevorstehenden Neubau des Radweges entlang der K 43 lagen nicht vor, so dass Ausschussvorsitzender Fischer die zustimmende Kenntnisnahme des Ausschusses festhalten konnte.