Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss unterstützt die Auffassung der Kreisverwaltung gemäß des Antwortschreibens des Landrates vom 06.05.2013 an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz zum Abfallwirtschaftsplan NRW.

 

 


Protokoll:

Vorsitzender Herr Boestfleisch führt in die Thematik „ Abfallwirtschaftsplan für Siedlungsabfälle“ ein. Herr Mankowsky berichtet über den Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) vom 17.04.2013, der im Kern verbindliche Anlagenzuweisungen für die Siedlungsabfälle ankündige. Dann fasst er die wesentliche Aussage aus dem Antwortschreiben des Landrates vom 06.05.2013 zusammen: „Es gebe keinen einzigen nachvollziehbaren Grund für solche Anlagenzuweisungen.“ Herr Mankowsky schließt auch juristische Schritte nicht aus und hebt hervor, dass sich in der letzten Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft Rhein-Kreis Neuss (AKN) die Vertreter sämtlicher kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss gegen verbindliche Anlagenzuweisungen ausgesprochen haben.

 

Herr Mankowsky erklärt, was diese Anlagenzuweisungen bedeuten:

 

  • Eingriff in die kommunale Selbstbestimmung
  • Schwache Verhandlungsposition gegenüber den Anlagenbetreibern
  • Einschränkung des Wettbewerbs
  • Mehrkosten für den Gebührenzahler

 

Herr Mankowsky betont, dass die beiden Vorgaben des Landes NRW „regionale Entsorgungsautarkie“ und das „Näheprinzip bei der Abfallentsorgung“ auch im Rahmen von freiwilligen Kooperationen und auch bei Ausschreibungen genau so gut berücksichtigt werden können.

 

Herr Wappenschmidt teilt die Auffassung der Verwaltung. Herr Markert verweist darauf, dass es sich im Erlass nur um Vorüberlegungen handle. Er stellt heraus, dass das Land NRW ein relativ einheitliches Gebührenniveau anstrebe, aufgrund der Überkapazitäten bei den MVA sei aber genau das Gegenteil der Fall. Auch sollen zukünftig Müllimporte verhindert werden. Herr Markert sagt, dass verbindliche Anlagenzuweisungen auch die Aufteilung des Landes in verschiedene Entsorgungsgebiete bedeuten könne. Innerhalb dieser Entsorgungsgebiete können dann freiwilligen Kooperationen und Wettbewerb realisiert werden. Frau Hugo-Wissemann sieht für den Rhein-Kreis Neuss auch weiterhin kein Problem bei der Einhaltung der beiden Landesvorgaben „regionale Entsorgungsautarkie“ und das „Näheprinzip bei der Abfallentsorgung“, da sich im Umfeld des Rhein-Kreises Neuss mehrere MVA befänden.

 

Herr Landrat Petrauschke stellt klar, dass feste Zuweisungen das Problem der Überkapazitäten auch nicht lösen werden. Er betont, dass die Verwaltung rechtlich verpflichtet sei, für seine Bürgerinnen und Bürger möglichst günstige Konditionen zu erzielen, dieses notfalls auch unter Einsatz rechtlicher Mittel. Herr Wolf ergänzt, dass der Erlass in bestehende Verträge eingreife. Er formuliert für die FDP einen Antrag:

 

„Der Planungs- und Umweltausschuss unterstützt die Auffassung der Kreisverwaltung gemäß des Antwortschreibens des Landrates vom 06.05.2013 an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz zum Abfallwirtschaftsplan NRW.“

 

Herr Markert sieht aktuell keine Notwendigkeit, jetzt schon auf einen Erlass abschließend Stellung zu beziehen, der lediglich auf Vorüberlegungen beruhe. Daher lehne er den Antrag der FDP ab. Herr Markert informiert, dass in NRW in einigen Kreisen die Entsorgungsverträge ausgelaufen seien. Um zu verhindern, dass diese Kommunen wieder langfristige Verträge abschließen, ohne dabei die Vorgaben „regionale Entsorgungsautarkie“ und das „Näheprinzip bei der Abfallentsorgung“ zu beachten, sei dieser Erlass relativ schnell und nur auf Vorüberlegungen basierend verfasst worden. Herr Landrat Petrauschke bezweifelt, dass der Erlass nur auf unverbindlichen Vorüberlegungen basiere. Er teile daher die Auffassung nicht, einfach abzuwarten und zu schauen, was in 2014 vielleicht so kommen werde.

 

Herr Mertens hält das Schreiben des Landrates an das Ministerium  zunächst für ausreichend. Er schlägt vor, einen politischen Beschluss auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Frau Hugo-Wissemann spricht sich ebenfalls dafür aus, zunächst einmal abzuwarten.


Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung betont Herr Mankowsky, dass es besser sei, seine Position dem Land gegenüber bereits frühzeitig und deutlich mitzuteilen. Das Land solle wissen, dass der Rhein-Kreis Neuss seine Abfallwirtschaft gemäß den Vorgaben des  Landesabfallgesetzes selber regeln wolle und daher Zuweisungen zu Entsorgungsanlagen entschieden ablehne. Vorsitzender Herr Boestfleisch fasst den Antrag der FDP-Fraktion mit den Worten zusammen: „Wehret den Anfängen“.

 

Herr Wappenschmidt möchte wissen, ob die Grünen und die SPD prinzipiell gegen Zuweisungen seien. Herr Markert und Herr Mertens sehen keine politische Veranlassung, zum jetzigen Zeitpunkt gegen den Erlass vorzugehen. Herr Schmitz, Herr Landrat Petrauschke und Herr Welter bekräftigen weiterhin ihre Standpunkte. Schließlich beantragt Herr Welter die Abstimmung. Es erfolgt kein Widerspruch.

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen (18:9)