3. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt VI - Grevenbroich/Rommerskirchen -
(Anpassung des Landschaftsplanes zur Durchführung der Erftumgestaltung gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie)
hier:
a) Vorbereitung der Beschlussfassung des Kreistages zu den Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände, des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde und der Bürger,
b) Vorbereitung des Beschlusses durch den Kreistag zur Erarbeitung des Entwurfes und der Durchführung der Offenlage.
Beschlussempfehlung:
a) Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss bestätigt die Stellungnahmen
der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger, der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzvereinigungen sowie
des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde aus der frühzeitigen
Beteiligung zur 12. Änderung des Landschaftsplanes I - Neuss - und der
3. Änderung des Landschaftsplanes VI - Grevenbroich/Rommerskirchen -.
b) Der Kreistag beauftragt die Verwaltung gem. §14 i. V. m. §15 und
§17 LNatSchG NRW (Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen -
Landesnaturschutzgesetz -) v. 15.11.2016 (GV.NRW S. 933, SGV NRW 791), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 26.03.2019 (GV. NRW. S. 193, 214) mit
der Erarbeitung des Entwurfs der 12. Änderung des Landschaftsplanes I - Neuss -
und der 3. Änderung des Landschaftsplanes VI - Grevenbroich/
Rommerskirchen - sowie der Durchführung der öffentlichen
Auslegung und des Beteiligungsverfahrens.
Sachverhalt:
Der Kreistag des
Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 gem. § 14 Abs. 1
i. V. m. § 20 Abs. 1 LNatSchG NRW (Gesetz zum Schutz der Natur in
Nordrhein-Westfalen - Landesnaturschutzgesetz -) v. 15.11.2016 (GV.NRW S. 933,
SGV NRW 791), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 26.03.2019 (GV.
NRW. S. 193, 214) die Aufstellung der 12. Änderung des Landschaftsplanes
Teilabschnitt I - Neuss - und der 3. Änderung des Landschaftsplanes Teilabschnitt
VI - Grevenbroich/Rommerskirchen - beschlossen.
Gegenstand der
Änderungsverfahren ist die Anpassung der Inhalte des Landschaftsplanes
innerhalb des vorgelegten Geltungsbereichs der Änderungsverfahren zur
beschleunigten Umsetzung der Erftumgestaltung gem. EU-Wasserrahmenrichtlinie
und des Perspektivkonzeptes Erft. Im Zuge der Änderungsverfahren sollen ebenso
die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, im Sinne der Vorgaben des Naturschutzrechtes, bei der
Entwicklung einer neuen Erftauenlandschaft umgesetzt werden.
Die Inhalte der Vorentwürfe
sind im Einzelnen der Anlage 1.1 und
Anlage 1.2 zu entnehmen.
Die frühzeitige Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger gem. § 16 LNatSchG NRW erfolgte auf der Grundlage
des Vorentwurfs in der Zeit vom 15.03. bis 16.04.2021. Die frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 15 (1) LNatSchG NRW) sowie
die frühzeitige Beteiligung der Naturschutzvereinigungen gem. § 63 (2) Nr. 2
BNatSchG und des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde gem. §
70 LNatSchG erfolgte in der Zeit vom 05.03. bis 16.04.2021.
In den Anlagen 2.1 und 2.2 sind die Stellungnahmen der Verwaltung als
Synopse im Einzelnen dem jeweiligen Einwender zugeordnet.
Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung: