Beschlussempfehlung:
Der Kreisjugendhilfeausschuss
begrüßt die Interessenbekundung der Evangelischen Jugend- und Familienhilfe
gGmbH für die Ambulanz für Kinderschutz an dem Förderaufruf des MKFFI bezüglich
des Ausbaus der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder
und Jugendliche in NRW, bestätigt den entsprechenden Bedarf und wird sich an
der Finanzierung des Eigenanteils beteiligen.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die zusätzlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2022 einzuplanen.
Sachverhalt:
Die Ambulanz für Kinderschutz wurde im Jahr 1988 auf Initiative des
Jugendhilfeausschusses der Stadt Neuss in Trägerschaft des Evangelischen
Vereins für Jugend- und Familienhilfe e.V., jetzt Evangelische Jugend- und
Familienhilfe gGmbH, gegründet. Die Finanzierung erfolgt über eine Umlage der
an der Ambulanz für Kinderschutz beteiligten Jugendämter Dormagen,
Grevenbroich, Kaarst, Meerbusch und Neuss sowie dem Jugendamt des Rhein-Kreises
Neuss.
Die Ambulanz für Kinderschutz ist eine Fachberatungsstelle zur Thematik
des sexuellen Missbrauchs, der Vernachlässigung und der Misshandlung
Minderjähriger, die konfessionell ungebunden und kostenfrei für Bürger*innen,
Fachkräften und für Institutionen der Kooperationspartner und
Finanzierungsträger arbeitet.
Hierbei umfasst die Beratungstätigkeit mit dem Themenschwerpunkt
sexueller Missbrauch/sexuell übergriffiges Verhalten ca. 75%. Zu den weiteren
Kinderschutzthemen zählen unter anderem körperliche Misshandlung,
Vernachlässigung und häusliche Gewalt. Die Themen können sich hierbei auch
überschneiden. Der Beratungsbedarf steigt an, so dass weniger Zeit für die
Beratung von Fachkräften und die Öffentlichkeitsarbeit bleibt.
Seit Bekanntwerden der schweren Vorfälle in Lügde, Bergisch-Gladbach
und Münster ist die Bekämpfung der sexualisierten Gewalt ein zentraler
Schwerpunkt der Landesregierung. Der Ausbau der spezialisierten Beratung bei
sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen ist
ein bedeutsames Vorhaben. Das Landeskabinett hat im Dezember 2020 ein
umfangreiches Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention sexualisierter
Gewalt beschlossen, in dem der Ausbau der spezialisierten Beratung verankert
ist.
Ziel des Förderaufrufes ist, dass Kinder, Jugendliche und junge
Volljährige bis 27 Jahre, die Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind,
sowie deren Familien durch die spezialisierte Fachberatung passgenau
psychosoziale Beratung und/oder Therapieangebote erhalten.
Primär soll der personelle Ausbau von neuen sowie bestehenden
Beratungsangeboten und –Strukturen gefördert werden. Der bestehende
Personalbestand der Ambulanz für Kinderschutz soll erhöht werden, um sowohl den
Beratungsbedarf besser abdecken zu können, als auch im Sinne der kommunalen
Präventionsstrategie die Netzwerkarbeit gegen sexualisierte Gewalt weiter
auszubauen.
Insoweit kann durch die in Aussicht gestellte Förderung eine bessere
personelle Ausstattung der Ambulanz für Kinderschutz, ein verbessertes
Beratungsangebot für Betroffene, eine umfangreichere Beratung von Fachkräften,
als auch eine Stärkung der kommunalen Präventionsketten erreicht werden.
In Abstimmung mit dem Bereich Jugend und Familie hat die Evangelische
Jugend- und Familienhilfe gGmbH am 25.03.2021 ihre Interessenbekundung beim Ministerium
für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
(MKFFI) im Umfang von 1,25 zusätzlichen Stellen eingereicht. Für den Fall, dass
diese Interessenbekundung durch das Land berücksichtigt wird, ist ein entsprechender
Beschluss des Kreisjugendhilfeausschusses erforderlich.
Haushaltswirtschaftliche
Auswirkungen
Die jährlichen regulären Kosten für die Ambulanz für Kinderschutz
belaufen sich auf 33.425 € (Haushaltsjahr 2022).
Im Rahmen der Interessenbekundung an dem Förderaufruf des MKFFI
bezüglich des Ausbaus der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt
gegen Kinder und Jugendliche in NRW wurden zusätzliche 1,25 VZÄ für die AKS
beantragt. Durch die Fördermittel würden jährlich 80 % der Personalkosten
gefördert, sodass eine Restfinanzierung für die an der Kooperationsvereinbarung
mit der Ambulanz für Kinderschutz beteiligten Kommunen von 20 % verbleibt.
Ausgehend von den Verteilgrundsätzen muss das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss
von einer jährlichen zusätzlichen Belastung in Höhe von 3.483 € ausgehen.
Eine landesseitig positive Rückmeldung zur Interessenbekundung liegt
aktuell noch nicht vor.
Die Verwaltung
wird vorbehaltlich der Förderzusage die zusätzlichen Haushaltsmittel für den
Haushalt 2022 einplanen.